Wirtschaftsprüfung – eine oft unterschätzte Sicherungsfunktion
Für die Finanzbranche kennt Liechtenstein ein dualistisches Aufsichtssystem bestehend aus Finanzmarktaufsicht und Wirtschaftsprüfung.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) delegiert die Prüfung von beaufsichtigten Unternehmen an speziell dafür zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer.
Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch. Die Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernrechnungen gehört zu den Kernaufgaben. Darüber hinaus sind Wirtschaftsprüfer auch beratend tätig und werden oft als Gutachter oder Sachverständiger beigezogen.
«Verlängerter Arm» der Aufsichtsbehörde
Für die Finanzbranche kennt Liechtenstein ein dualistisches Aufsichtssystem. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) delegiert die Prüfung von beaufsichtigten Unternehmen an speziell dafür zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer.
Im dualistischen System agiert der Wirtschaftsprüfer als «verlängerter Arm» der Aufsichtsbehörde. Das System hat sich bewährt. Die FMA gibt die Rahmenbedingungen vor und führt regelmässig Kontrollen durch, welche eine unabhängige und qualitativ hochstehende Wirtschaftsprüfung sicherstellen.
Der Wirtschaftsprüfer arbeitet im Hintergrund. Er handelt dabei stets unabhängig und im Interesse der Öffentlichkeit. Eine kritische Grundhaltung ist ein wesentliches Element der Berufsausübung. Seine Rolle wird immer dann hinterfragt, wenn Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche in der Öffentlichkeit diskutiert werden. In Unkenntnis des gesetzlichen Auftrages stellen verschiedene Anspruchsgruppen nicht selten falsche Erwartungen an die Arbeit des Wirtschaftsprüfers.
Hoher Stellenwert der Wirtschaftsprüfung
Eine Abschlussprüfung muss so durchgeführt werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Jahresrechnung ausgeschlossen werden können. Der Wirtschaftsprüfer muss das Risiko von möglichen deliktischen Handlungen in seiner Prüfungsplanung mitberücksichtigen. Der gesetzliche Auftrag ist aber nicht danach ausgerichtet, deliktische Handlungen aufzudecken. Es liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Massnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von deliktischen Handlungen im Unternehmen zu implementieren.
Der Wirtschaftsprüfer arbeitet mit Wesentlichkeitsgrenzen. Sachverhalte, die unter diesen Wesentlichkeitsgrenzen liegen, werden nicht durch Prüfungshandlungen abgedeckt. Eine Veruntreuung wird aber intuitiv als bedeutend eingestuft. Sind diese Umstände den Anspruchsgruppen nicht bekannt, sind nicht zu erfüllende Erwartungen vorprogrammiert.
In einem zunehmend komplexen, dynamischen und unsicheren Umfeld gewinnt der Stellenwert der Wirtschaftsprüfung weiter an Bedeutung. Die Mitglieder der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfer-Vereinigung erbringen ihre Dienstleistungen nach anerkannten internationalen Prüfstandards. Sie bewegen sich in einem Umfeld, das sich in einem ständigen Veränderungsprozess befindet. Die Wirtschaftsprüfung übernimmt dabei eine wichtige Sicherungsfunktion. Damit wird Vertrauen bei Kapitalgebern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und der breiten Öffentlichkeit geschaffen.
Claudio Tettamanti, Vorstandsmitglied Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung