Warum Liechtenstein
Stabilität und Rechtssicherheit
Die Eigenstaatlichkeit wie auch die engen Banden zur Schweiz und Einbindung im Europäischen Binnenmarkt durch die EWR-Mitgliedschaft in Kombination mit einer stabilen Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung bilden den Nährboden für eine florierende Wirtschaft.
Politische Stabilität
Liechtenstein wurde 1719 gegründet und erlangte 1806 seine Souveränität. Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Staatsoberhaupt Fürst Hans-Adam II., der 15. Fürst des Hauses Liechtenstein, delegierte 2004 die Regierungsgeschäfte an seinen Sohn, Erbprinz Alois. Die Staatsgewalt wird von Fürst und Volk getragen. Das Volk wählt das Liechtensteiner Parlament, den sogenannten Landtag. Die 25 Abgeordneten des Landtags bilden zusammen mit dem Fürsten die Legislative. Die Regierung ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins und besteht aus fünf Mitgliedern. Die politische Stabilität Liechtensteins fusst auf diesem austarierten Machtgleichgewicht. Von zentraler Bedeutung sind die direkt-demokratischen Rechte der Bevölkerung, die beispielsweise durch das fakultative Referendum oder die Volksinitiative die Politik mitgestalten kann.
Wirtschaftliche Stabilität
Liechtenstein kennt keine Staatsverschuldung. Der schlanke Staatsapparat mit kurzen, unbürokratischen Wegen ist bezeichnend für Liechtenstein, dessen Staatsquote (Verhältnis von Staatsausgaben zu BIP) mit 22,6 % zu den tiefsten in Europa gehört. Auch die Analysten von S&P Global Ratings bestätigen die hohe Attraktivität des Landes. Seit Jahren bewerten sie Liechtenstein mit einem AAA-Rating und betonen den stabilen Ausblick.
Breit diversifizierte Wirtschaft
Zur wirtschaftlichen Stabilität trägt auch die breit diversifizierte Wirtschaftsstruktur mit über 5.000 Unternehmen bei. Liechtenstein ist eines der am höchsten industrialisierten Ländern der Welt und verfügt über einen starken, breit aufgestellten Finanzplatz. Die Industrie steuert 42 % zur Bruttowertschöpfung bei, der Finanzplatz deren 21 %.
Zwei Marktzugänge
Seit 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und konnte sich seither als Wirtschaftspartner in Europa positionieren. Für liechtensteinische Unternehmen besteht dadurch freier Marktzugang zu 29 Staaten und rund 450 Millionen Menschen in Europa. Der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr vereinfacht die Geschäftsbeziehungen mit Europa. Die Zollunion mit der Schweiz sichert seit 1923 zudem den Marktzugang zum Nachbarstaat. Dieser einzigartige Standortvorteil trägt wesentlich zur anhaltenden Stabilität der liechtensteinischen Volkswirtschaft bei.
Schweizer Franken
Dank der Währungsunion mit der Schweiz ist die gesetzliche Währung in Liechtenstein seit 1924 der stabile Schweizer Franken.
Steuerattraktivität für Unternehmen
Das Fürstentum steht traditionell für eine liberale Wirtschaftsordnung und attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen. Der einheitliche Ertragssteuersatz für Liechtensteiner Unternehmen beträgt 12,5 %. Liechtenstein kennt weder Kapital- noch Couponsteuer; auch ein Ausschüttungszuschlag oder Steuern auf Dividenden, Kapital- und Liquidationsgewinne auf Beteiligungen fallen weg.