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Warum Liechtenstein

Rechts- und Steuerkonformität

Liechtenstein hat sich früh als einer der ersten Staaten zu den geltenden internationalen Standards zur Transparenz und zur Steuerkooperation bekannt und verfolgt eine klare Strategie der Steuerkonformität. Ausdruck dafür sind unter anderem die Liechtenstein Erklärung von 2009 und die Finanzplatzstrategie der Regierung. Das Netzwerk an bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen baut Liechtenstein laufend aktiv aus.

finanzplatz Rechts und Steuerkonformitat Foto Schloss

EU-kompatible Finanzmarktregulierung

Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR (zusätzlich Norwegen und Island). Damit gelten für die Finanzmarktteilnehmer die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in den EU-Ländern.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Mit der Liechtenstein Erklärung verpflichtete sich Liechtenstein zur Umsetzung der durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen sowie zu einer intensiven Bekämpfung der Nichteinhaltung ausländischer Steuergesetze. So hat sich das Fürstentum Liechtenstein gemeinsam mit zahlreichen weiteren Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, dazu bekannt, den globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen, den sogenannten «Automatischen Informationsaustausch» (AIA), einzuführen. Mit Hilfe dieses neuen globalen Standards soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Im Bereich des internationalen Steuerrechts unterhält Liechtenstein mit einer Vielzahl von Staaten bilaterale Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung für grenzüberschreitende Sachverhalte. Liechtenstein anerkennt die berechtigten Steueransprüche der Partnerstaaten und schützt gleichzeitig das Recht auf Vertraulichkeit und Privatsphäre der Kunden. Mit den Doppelbesteuerungsabkommen setzt sich Liechtenstein für einheitlichen Normen und damit zu einer Vermeidung von Doppelbesteuerung von Erträgen aus grenzüberschreitenden Tätigkeiten ein. Aktuell bestehen Doppelbesteuerungsabkommen mit 23 Staaten.

Transparenz

Liechtenstein beteiligt sich aktiv in den massgeblichen Gremien der OECD und des Global Forums und ist ein anerkannter Partner in der internationalen Gemeinschaft. Die Umsetzung der Standards zum steuerlichen Informationsaustausch in Liechtenstein wurden vom Global Forum mit der Bestnote «largely compliant» bewertet. Liechtenstein hat sich auch zu den OECD-Massnahmen betreffend die unerwünschte Verlagerung von Unternehmensgewinnen (BEPS) bekannt und setzt diese um. Der Expertenausschuss des Europarats zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung (Moneyval) attestierte Liechtenstein in seinem fünften Bericht ein hohes Mass an Effektivität und reihte das Land in die Top 5 seiner Mitgliedstaaten ein.

Anerkannte Finanzmarktaufsicht (FMA)

Als unabhängige, integrierte Aufsichtsbehörde sorgt die FMA für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Finanzmarktes, den Schutz des Kunden, die Vermeidung und Bekämpfung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung internationaler Standards. Die FMA ist in allen massgebenden Aufsichtsorganisationen auf globaler und europäischer Ebene vertreten. Mit der Anerkennung als gleichwertige Aufsichtsbehörde leistet die FMA einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des internationalen Marktzugangs für die liechtensteinischen Finanzintermediäre.