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Warum Liechtenstein

Nachhaltigkeit und Philanthropie

Nachhaltigkeit beinhaltet soziale, ökonomische, ökologische und finanzielle Dimensionen. Das staatliche Handeln Liechtensteins orientiert sich an diesen unterschiedlichen Aspekten von Nachhaltigkeit, um die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen zu übernehmen. So darf sich das Fürstentum beispielsweise als erstes Land der Welt «Energieland» nennen und verfügt über die weltweit höchste Kapazität an Photovoltaik pro Kopf. Zudem bietet Liechtenstein erstklassige Rahmenbedingungen für philanthropisches Engagement.

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Klimastrategie Liechtenstein 2050

Das Klimaziel bis 2050 ist gesetzlich verankert. Liechtenstein muss seine Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null senken. Dabei sollen die inländischen Emissionen um 90% reduziert und die restlichen, unvermeidbaren 10%, die sogenannten Sockelemissionen, kompensiert werden. Um auch die Emissionen zu reduzieren, welche die liechtensteinische Volkswirtschaft im Ausland verursacht, definiert die Strategie Massnahmen für einen nachhaltigen Konsum und einen nachhaltigen Finanzplatz. Damit erfüllt Liechtenstein auch die Vorgaben des Pariser Übereinkommens. Liechtenstein ist Vertragspartei aller wichtigen multilateralen Abkommen im Klimabereich.

Nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs)

Am Nachhaltigkeitsgipfel im September 2015 verabschiedeten die UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. In den Verhandlungen zur Agenda setzte sich Liechtenstein besonders für die Themen Rechtstaatlichkeit und Gleichstellung der Frau ein sowie für einen effektiven Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung der Agenda. 2019 stellte Liechtenstein den ersten freiwilligen Bericht über die nationale Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am hochrangigen politischen Forum der UNO in New York vor. 2023 wurde der zweite freiwillige Bericht vorgestellt. 

Liechtenstein Initiative on Finance Against Slavery and Trafficking (FAST)

Über 40 Millionen Menschen leben heute in sklavereiähnlichen Umständen. Jährlich werden daraus Einnahmen in der Höhe von USD 150 Milliarden generiert. Als Beitrag zur Erreichung der UNO-Agenda 2030 lancierte Liechtenstein 2021 die «Liechtenstein Initiative on Finance Against Slavery and Trafficking» (FAST). Es handelt sich dabei um eine öffentlich-private Partnerschaft, die den globalen Finanzsektor ins Zentrum der Bekämpfung von moderner Sklaverei und Menschenhandel stellt. FAST wurde von der ständigen Vertretung Liechtensteins bei der UNO in New York lanciert.

Stiftungsstandort Liechtenstein

Liechtenstein bietet die besten Voraussetzungen für philanthropisches Engagement. 2022 vom Global Philanthropy Environment Index zum weltweiten Philanthropiestandort Nummer 1 gekürt, überzeugt Liechtenstein mit einem flexiblem Stiftungsrecht, einem innovativen Gesellschaftsrecht, kurzen Behördenwegen und hoher Beratungskompetenz. Gegen 1400 gemeinnützige Stiftungen nutzen diese idealen Rahmenbedingungen in Liechtenstein für ihr gesellschaftliches oder ökologisches Engagement. 

Liberales Stiftungsrecht

Das liechtensteinische Stiftungsrecht erfüllt alle internationalen Standards und gewährleistet gleichzeitig grosse Liberalität und entsprechenden Freiraum bezüglich der Ausgestaltung einer Stiftung. So kann die Stiftung global tätig sein, ohne die Verpflichtung, einen Mindestanteil ihrer Aktivitäten in Liechtenstein wahrzunehmen. Die Aufsichtssystematik besteht aus einem zweistufigen Kontrollsystem, bei dem die Stiftungsaufsichtsbehörde zusammen mit einer obligatorischen, vom Gericht bestellten Revisionsstelle für die Beaufsichtigung der gemeinnützigen Stiftungen zuständig ist. Mit der so gestalteten Stiftungsaufsicht besteht ein effizientes System im Sinne moderner Foundation Governance, das gleichzeitig einen hohen Schutz der Privatsphäre gewährt.

Innovatives Gesellschaftsrecht

Liechtenstein bietet als eines der wenigen Länder die Möglichkeit, gemeinnützige Trusts zu errichten. Trusts bieten gerade für Philanthropen aus anglo-amerikanischen Ländern eine für sie vertraute Alternative zu Stiftungen. Des Weiteren existiert in Liechtenstein die Organisationsform «Protected Cell Company» (PCC), die aus zwei Teilen besteht: einem Kern und einem oder mehreren Segmenten, die organisatorisch und selbst bei Haftungsfragen streng voneinander getrennt sind.