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Finanzplatz

VT-Dienstleistungen

Als weltweit erstes Land verabschiedete Liechtenstein ein Gesetz über Token- und VT-Dienstleister (TVTG) mit dem Ziel, die digitale bzw. VT-basierte Wirtschaft, die sogenannte Token-Ökonomie, zu regulieren. Das Gesetz gewährleistet Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zudem schafft es einen rechtssicheren Rahmen für die Weiterentwicklung von vertrauensersetzenden Technologien (VT) und deren Nutzung in der Finanz- wie auch Realwirtschaft.

Icon WissenV3

Innovationstreiber

Erstes Land mit TVTG-Gesetz (seit 1.1.2020)

Icon EuropaV3

EU-Passporting

Erbringung von VT-Dienstleistungen im EU-Raum

Icon AufsichtV3

Regulierungslabor FMA

Unterstützung der Wirtschaft im Bewilligungsprozess

VT-Dienstleister

  • 28 registrierte VT-Unternehmen
  • 63 registrierte VT-Dienstleistungen
  • VT-Dienstleister sind registrierungspflichtig und der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstellt

Gesetz über Token- und VT-Dienstleister

  • Regelung von digitalen und Tokenisierung von analogen Vermögenswerten
  • Einzigartiger Rahmen zur Umsetzung von digitalen Finanzdienstleistungen in Europa dank der Kombination von TVTG und EU-Passporting
  • Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Innovationen durch Stabstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung der Regierung
  • Registrierungspflicht der VT-Dienstleister
  • Aufsicht durch Finanzmarktaufsicht