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Was sind Begünstigte einer Stiftung, und welche Rolle kommt ihnen zu?

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Begünstigte werden vom Stifter selbst festgelegt. Es handelt sich um natürliche oder juristische Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Bestandes der Stiftung oder bei ihrer Beendigung in den Genuss eines wirtschaftlichen Vorteils kommen. Sie werden durch den Stifter bestimmt.

Den Begünstigten kann eine entscheidende Funktion bei der Überwachung der Stiftung zukommen. Diese interne Überwachung durch die Begünstigten ersetzt die externe Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.

Der Kreis der kontrollberechtigten Begünstigten kann neben den Begünstigungsberechtigten und den Letztbegünstigten auch Anwartschaftsberechtigte und aktuelle Ermessensbegünstigte umfassen. Die Kontrollrechte der Begünstigten, d.h. Informations- und Auskunftsrechte, stehen diesen jedoch nur insoweit zu, soweit es deren Rechte betrifft. Im Detail setzen sich die Kontrollrechte der Begünstigten aus Einsichtsrechten in die Stiftungsdokumente sowie das Recht auf Auskunft, Berichtserstattung und Rechnungslegung, zusammen. 

Der Stifter kann diese gesetzlich vorgegebene interne Überwachung durch die Begünstigten in den Statuten allerdings auch modifizieren und die Begünstigtenrechte beschränken, indem er sich zum Beispiel ein Widerrufsrecht (in diesem Fall kommen die Kontrollrechte alleine dem Stifter zu) vorbehält, ein Kontrollorgan einsetzt (in einem solchen Fall werden die Kontrollrechte auf ihren Kernbereich beschränkt) oder die privatnützige Stiftung freiwillig der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde, der sogenannten STIFA, unterstellt.

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