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Stifter, Begünstigte, Stiftungsrat – welche weiteren Organe gibt es in einer Stiftung?

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Neben dem Stifter und den Begünstigten gibt es den Stiftungsrat. Dieser führt das Tagesgeschäft der Stiftung. Er ist mit der Verfolgung des Stiftungszwecks und der Vermögensverwaltung beauftragt und vertritt die Stiftung im Aussenverhältnis. Mit dem Beirat oder Protektor wird eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen in die Stiftung integriert, denen gewisse Rechte zukommen, die neben den Rechten des Stiftungsrates stehen oder diesen übergeordnet sind. Zum Beirat oder Protektor kann der Stifter Vertrauenspersonen oder Begünstigte bestellen. Der Stifter ist frei zu bestimmen, welche Rolle den Protektoren zukommen soll.

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