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Was ist ein VT- Verwahrer?

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Personen, die VT-Schlüssel oder Token, die nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU)
2023/1114 (MiCAR) fallen und keine Finanzinstrumente nach Art. 4 Abs. 1 Ziff. 15 der Richtlinie
2014/65/EU (MiFID II) darstellen, für Auftraggeber verwahrt. Die VT-Verwahrung nach dem TVTG hat
sich damit auf Token, die EWR-rechtlich nicht reguliert sind, wie NFTs, zu beschränken.

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