Unternehmensstiftungen als Nachfolgelösungen

Eine besondere Art der Stiftung, die sich in der Praxis herausgebildet hat, ist die Unternehmensstiftung, die Beteiligungen an einem oder mehreren kommerziell tätigen Unternehmen hält. Es hat sich gezeigt, dass sich damit die Vorteile einer Stiftung bis zu einem gewissem Grad auch auf Unternehmen und Betriebe übertragen lassen.

Die gedankliche Auseinandersetzung mit der Errichtung einer Unternehmensstiftung erfolgt in der Regel dann, wenn sich der Unternehmer ernsthaft Gedanken über die Zukunft des Unternehmens ohne ihn selbst macht. Klassischer weise ist dies der Fall, wenn ein Unternehmen von der ersten auf die zweite Generation übergehen soll. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen sind:

 

  • Wie kann das Unternehmen seine Werte und seine Stellung bewahren und weiter entwickeln?
  • Wie kann der Fortbestand, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit erhalten bleiben?
  • Wie kann Wachstum und Wertsteigerung des Unternehmens sichergestellt werden?
  • Wie kann sich das Unternehmen in der gewünschten eigenen Ausprägung entwickeln?
  • Wie kann gleichzeitig die Familie und alle Nachkommen abgesichert und auf deren Bedürfnisse Rücksicht genommen werden?

 

Hier kommen die eingangs erwähnten Vorteile einer Stiftung zum Tragen. Sie ist äusserst langfristig über Generationen hinweg ausgelegt und auf Vermögenserhalt und -vermehrung zugunsten spezifischer vom Stifter festgelegter Zwecke optimiert. Auch Vermögensschutzaspekte und der Schutz vor Übernahmen sind wichtige Elemente, die in Betracht zu ziehen sind. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den vielfältigen konkreten Anforderungen in einer Gesamtschau und der Aufbau einer entsprechenden massgeschneiderten Lösung unter Zuhilfenahme einer Stiftung ermöglicht es in vielen Fällen gute und passende Antworten auf die eingangs erwähnten Fragen zu finden. Zwar eignet sich die Unternehmensstiftung nicht für jede Konstellation. Sie bietet aber in überraschend vielen Fallkonstellationen Lösungen für die Regelung einer nachhaltigen Unternehmensnachfolge zum Nutzen aller. Etwas vereinfachend gesagt: Je grösser und komplexer die Situation desto wahrscheinlicher ist die Errichtung einer Stiftung und besonders einer liechtensteinischen Stiftung von grossem Nutzen.

Da sich der Stifter mit der Errichtung der Stiftung und Übereignung der Vermögen- und Unternehmenswerte von diesen endgültig trennt, sind Rechtssicherheit und Stabilität von herausragender Bedeutung. Man muss darauf vertrauen können, dass das, was heute geplant und umgesetzt wird auch ein oder mehrere Generationen später noch Bestand hat. Dieses Versprechen hat Liechtenstein bislang in seiner fast 100jährigen diesbezüglichen Stiftungstradition — nicht nur auf der rechtlichen Ebene – immer eingelöst. Die fehlende Staatsverschuldung und das höchstmögliche Kreditrating Liechtenstein durch Standard & Poors (AAA) verdeutlichen dies auch auf wirtschaftlicher Ebene.

Um eine massgeschneiderte Lösung verwirklichen zu können, ist zudem oftmals eine gewisse Flexibilität gefragt, durch welches sich das liechtensteinische Stiftungsrecht immer ausgezeichnet hat und immer noch auszeichnet. Steuerrechtliche Erwägungen setzen hier zwar in der Praxis durchaus Grenzen. Die Möglichkeit flexibler Lösungen sind aber sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Ebenfalls nicht unbeachtlich ist die einfache Errichtung, die hohe Professionalität und Vernetzung der Finanzbranche und das stete Bemühen um effiziente behördliche Verfahren.  Die internationale Ausrichtung des Finanzplatzes Liechtenstein und die Einbettung Liechtensteins in den Europäischen Wirtschaftsraum, bewährt sich insbesondere auch dann, wenn sich Familien oder Unternehmen über mehrere Länder ausbreiten oder erstrecken.

Ivo Elkuch, Geschäftsführer Liechtensteinische Treuhandkammer (www.thk.li)

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