Liechtenstein und Lettland paraphieren DBA
Das Abkommen soll die Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern verhindern und damit grenzüberschreitende Investitionen vereinfachen.
Am 12. Oktober 2023 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Bereich der Steuern von Einkommen und Vermögen mit Lettland paraphiert.
Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fällt bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen juristischen Personen keine Quellensteuer an. Darüber hinaus reduziert sich die Quellensteuer auf 10 Prozent (bei Dividenden und Zinsen) bzw. 5 Prozent (bei Lizenzgebühren).
Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es wird die Rechtssicherheit bei Investitionen erhöhen und die wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen Liechtenstein und Lettland weiter stärken.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.