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Gemeinnützigkeit und Unternehmertum passen zusammen

Gemeinnütziges Engagement und Unternehmertum schliessen sich nicht aus. Soziales Unternehmertum ist ein globaler und hochaktueller Trend.

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Gemeinnütziges Engagement und Unternehmertum schliessen sich nicht aus. Im Gegenteil, soziales Unternehmertum ist ein globaler und hochaktueller Trend. Um das unternehmerische Engagement mit einer grossen Innovationskraft umzusetzen, bietet die liechtensteinische gemeinnützige Stiftung einen geeigneten, liberal ausgestalteten Rechtsrahmen.  

Soziale Innovationen

Bei vielen globalen Problemen wie dem Klimawandel und der Migration werden vermehrt neue Lösungsmechanismen gefordert. Durch soziale Innovationen sollen neue Antworten für diese globalen Herausforderungen unserer Zeit gefunden werden. Unternehmen haben dabei eine besondere Bedeutung, da sie Lösungen nachhaltig auf unternehmerische Art und Weise finden und eine Hebelwirkung in Gang setzen können. Dieses Engagement von Unternehmen muss in einem geeigneten Rechtsrahmen «organisiert» werden, so dass dessen Wichtigkeit und Qualität anerkannt wird. Hierfür bietet die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung oder eines gemeinnützigen Trusts in Liechtenstein einige Stärken.

Verantwortungseigentum

Als Möglichkeit zur Verwirklichung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen wird aktuell das Thema des Verantwortungseigentums öffentlichkeitswirksam diskutiert. Dabei sind Gesellschaftskapital und Unternehmensgewinne dauerhaft gebunden und werden nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern kommen allein dem Erhalt und der Vermehrung des eigenen Vermögens zugute. In Liechtensteins Nachbarländern wird erörtert, ob es hierzu einer besonderen Rechtsform bedarf, zum Beispiel einer «GmbH in Verantwortungseigentum». Die liberale Rechtsordnung in Liechtenstein erlaubt bereits heute auch ohne Schaffung einer neuen Rechtsform die rechtliche Umsetzung des Verantwortungseigentums. Mit der liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftung, der Anstalt und dem Trust sind die Rechtsgrundlagen zu diesem alternativen Ansatz der Unternehmensnachfolge heute schon vorhanden. Dabei kann ohne umständliche und teure Hilfskonstruktionen das Vermögen an Personen gebunden werden, die für die Entwicklung des Unternehmens am besten geeignet sind, unabhängig von deren familiärer Herkunft oder Kaufkraft. Die Kosten und der bürokratische Aufwand sind auch für kleine KMUs und Start-ups tragbar. Im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung sind allerdings die Grenzen der Selbstzweckstiftungen und das hiermit verbundene Kontrolldefizit zu berücksichtigen. Der Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht der Universität Liechtenstein hat sich im Rahmen eines Forschungsprojektes dem Thema angenommen, um dies im Kontext der liechtensteinischen Stiftung wissenschaftlich zu untersuchen.

Innovativer Philanthropiestandort

Dieses Beispiel zur rechtlichen Ausgestaltung des unternehmerischen Engagements macht deutlich, wie wichtig ein geeigneter Rechtsrahmen ist, damit die vorhandenen Ressourcen nicht in die Verwaltung, sondern in die Umsetzung einer gemeinnützigen Idee gesteckt werden können. Denn vermögend zu sein, bedeutet nicht vordergründig, wie umfangreich die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind, sondern vielmehr wie viel man damit zu «vermögen vermag». Auch mit Vermögenswidmungen kleineren oder mittleren Ausmasses lässt sich viel bewegen. Für eine wirkungsvolle Kommunikation über das vielseitige Stiftungswirken und die verschiedenen philanthropischen Möglichkeiten setzt sich die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts (VLGST) als anerkannte Interessensvertretung der gemeinnützigen Förderstiftungen und Trusts ein. Die Vereinigung verfolgt das Ziel, Liechtenstein als Standort für gemeinnützige Stiftungen und Trusts zu optimieren und deren Tätigkeit zu unterstützen.

Dr. Thomas Zwiefelhofer, Präsident Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts