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    Wo ist das Stiftungsrecht verankert?
Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist Teil des Personen- und Gesellschaftsrechts in der Liechtensteinischen Gesetzgebung.
Das ursprünglich aus dem Jahr 1926 stammende liechtensteinische Stiftungsrecht wurde mit Gesetz vom 26. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), LGBl. 2008 Nr. 220 revidiert. Das neue Stiftungsrecht trat am 1. April 2009 in Kraft. Die revidierten Rechtsnormen folgen weiterhin den Grundsätzen eines liberalen und flexiblen Stiftungsrechts.
 
					