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Wo ist das Stiftungsrecht verankert?

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Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist Teil des Personen- und Gesellschaftsrechts in der Liechtensteinischen Gesetzgebung.

Das ursprünglich aus dem Jahr 1926 stammende liechtensteinische Stiftungsrecht wurde mit Gesetz vom 26. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), LGBl. 2008 Nr. 220, einer Totalrevision unterzogen. Das neue Stiftungsrecht trat am 1. April 2009 in Kraft. Die revidierten Rechtsnormen, die weiterhin den Grundsätzen eines liberalen und flexiblen Stiftungsrechts folgen, finden sich weiterhin im PGR eingebettet, bilden aber nunmehr – unter Art. 552 PGR in Form fortlaufender Paragraphen – eine in sich geschlossene Systematik (Art. 552 PGR).

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