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Mit bestem Dank an das Team des Kunstraum Engländerbau, Vaduz und Künstlerin Ursula Wolf vom Atelier 62

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Wie werden Stiftungen in Liechtenstein beaufsichtigt?

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Die öffentliche Aufsicht wird bei gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterschiedlich gehandhabt. Gemeinnützige Stiftungen werden in Liechtenstein durch die Liechtensteinische Stiftungsaufsichtsbehörde beaufsichtigt. Privatnützige hingegen sind aufsichtsfrei.

Die interne Überwachung der privatnützigen Stiftung ist vor allem den Begünstigten zugewiesen. Der Stifter kann diese interne Überwachung in den Statuten allerdings anpassen, indem er zum Beispiel ein Kontrollorgan einsetzt, sich selbst die Kontrolle durch die Aufnahme eines Widerrufsrechts vorbehält oder die privatnützige Stiftung freiwillig der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellt.

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