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Welche Bedeutung hat die Zollunion mit der Schweiz für den Fondsstandort?

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Besondere Vorteile ergeben sich durch den Zoll- und Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein. In Bezug auf die Stempelabgabe werden liechtensteinische Fonds gleich wie Schweizer Fonds behandelt. Das bringt Anlegern, die ihr Geld in der Schweiz veranlagt haben, in der Regel einen Steuervorteil beim Erwerb der Investmentfondsanteile gegenüber Fonds aus anderen nicht-Schweizer Domizilen.

Liechtenstein ist das einzige Fondsdomizil, das gleichzeitig EU-Passporting und Stempelsteuerprivileg bieten kann. Für Fondsgründer, die ihre Fonds sowohl in der EU als auch in der Schweiz anbieten wollen, ist dies ein besonderer Standortvorteil Liechtensteins. Da Fonds zudem in Liechtenstein von Steuern befreit sind, ergibt sich gegenüber anderen Standorten, die eigene Steuern auf Fonds erheben, wie zum Beispiel die «Taxe d’abonnement», ein doppelter Steuervorteil.

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