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Welche Bedeutung hat die Zollunion mit der Schweiz für den Fondsstandort?

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Besondere Vorteile ergeben sich durch den Zoll- und Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein. In Bezug auf die Stempelabgabe werden liechtensteinische Fonds gleich wie Schweizer Fonds behandelt. Liechtenstein ist das einzige Fondsdomizil, das gleichzeitig EU-Passporting und Stempelsteuerprivileg bieten kann. Da Fonds zudem in Liechtenstein zur Gänze von Steuern befreit sind, ergibt sich gegenüber anderen Standorten, die eigene Steuern auf Fonds erheben, wie zum Beispiel die «Taxe d’abonnement», ein doppelter Steuervorteil.

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