Uni Liechtenstein: Cyberresilienz – das DORA-Durchführungsgesetz
Für Finanzunternehmen ist es unerlässlich, ihre Informations- und Kommunikationstechnologien gegen betriebliche Störungen robust zu gestalten, ihre Daten zu sichern und ihre Systeme gegen Sabotage zu schützen.
Jetzt anmeldenDiese digitale operationale Resilienz ist entscheidend, um die Stabilität des Finanzsystems und die Integrität des Marktes zu gewährleisten.
Am Dienstag, den 30. Januar 2024, hat die Liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (das Digitale operationale Resilienz-Durchführungsgesetz; DORA-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Um die Widerstandsfähigkeit des Finanzmarktes gegen Cyberangriffe zu erhöhen und andere Risiken, die aus der Nutzung digitaler IKT resultieren, zu minimieren, verpflichtet DORA betroffene Finanzunternehmen sowie IKT-Drittanbieter, umfassende Massnahmen zu ergreifen und bestimmte Vorgaben einzuhalten.
Der Themenabend bietet eine Einführung in die DORA und spricht ihre Herausforderungen sowie die Umsetzung in der Praxis an. Weiters geht er auf die strafrechtliche Relevanz der Cyberresilienz ein, insbesondere auf Art. 8 des DORA-DG, wo die Strafbestimmungen verankert sind.
In Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und unterstützt durch die Stabsstelle für Cyber-Sicherheit des Fürstentums Liechtenstein.
Zielgruppe
Compliance-Beauftragte in Banken, Versicherungen, Fonds sowie anderen Finanzdienstleistern, Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden sowie von Gewerbe- und Industriebetrieben, Richter, Staatsanwälte, Vorstandsmitglieder von Unternehmen, sonstige Interessenten aus Wissenschaft und Praxis.