Neue Studie: Stiftungsstandort Liechtenstein wird Anforderungen gerecht

Stiftungen werden aus unterschiedlichsten Gründen errichtet. Gemeinnützige Stiftungen dienen der Philanthropie mit dem Zweck, der Gesellschaft oder Umwelt etwas Gutes zu tun. Andererseits sind viele Stifter*innen bestrebt, ihre Vermögen, Immobilien, Kunstsammlungen oder Familienunternehmen langfristig zu bewahren oder geregelt auf die nächste Generation zu übertragen. In beiden Fällen sollen durch eine Stiftung nachhaltige Strukturen für ein Vermögen geschaffen werden.

Seit langem ist der Finanzplatz Liechtenstein bei Stiftern aus aller Welt überaus beliebt. Als Philanthropiestandort erreichte Liechtenstein 2022 gar bei seiner ersten Teilnahme am Global Philanthropy Environment Index auf Anhieb den ersten Platz. Die Gründe dafür sind vielfältig und kommen auch in einer Studie zum Ausdruck, welche den wichtigsten Kriterien bei einer Stiftungsgründung im DACH-Raum auf den Grund ging. Beauftragt wurde sie von Liechtenstein Finance, einem Verein, dessen Mitglieder die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und die liechtensteinischen Finanzplatzverbände sind. Über F.A.Z. BUSINESS MEDIA Research wurden insgesamt 336 Stifter*innen und Funktionsträger*innen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz befragt. Sie repräsentieren sowohl gemeinnützige als auch Familienstiftungen, die sich auf unterschiedliche Ziele wie Philanthropie, Vermögenserhalt und -vermehrung, Nachlass- und Nachfolgeplanung oder Versorgung von Familienangehörigen konzentrieren.

Stabile Rahmenbedingungen unerlässlich

Nichts geht bei einer Stiftung über Stabilität und Rechtssicherheit: So stuft laut Studie die Mehrheit der befragten Stifter*innen und Stiftungsverantwortlichen aus der DACH-Region sowohl Rechtssicherheit als auch politische und wirtschaftliche Stabilität als zentrales Auswahlkriterium bei der Wahl des Stiftungsstandorts ein. Schliesslich sind Stiftungen den Rahmenbedingungen ihres Standorts unterworfen, dabei aber aufgrund ihrer langfristigen Ausrichtung auf Planungssicherheit angewiesen. Zivilrechtliche Anpassungen können entsprechend zu neuen und ungewollten Anforderungen bei der möglichen Einflussnahme des Stifters, der Stiftungsaufsicht oder der Organisationsverfassung führen.

Erfahrung und Expertise sind gefragt

Die gewichtigste Rechtsfolge einer Stiftungserrichtung besteht darin, dass sich Stifter*innen von jenem Vermögensteil dauerhaft trennen, welchen sie für die Stiftung vorgesehen haben. Die Stiftungsstandorte Deutschland, Schweiz, Österreich oder Liechtenstein bieten unterschiedliche Voraussetzungen, wie eine Stiftung ausgestaltet werden kann. Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Expert*innen vor Ort, welche die jeweiligen Besonderheiten und Möglichkeiten bestens kennen, ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend. Hier punktet Liechtenstein mit strengen Ausbildungs- und Qualitätskriterien für zugelassene Berater.

Steuern und Kosten sekundär

Natürlich sind die steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung in eine Stiftung und deren laufende Besteuerung wichtige Aspekte. Nichtsdestotrotz sieht nur etwas mehr als ein Drittel der Befragten die Besteuerung einer Stiftung oder ihrer Erträge als massgebliches Kriterium bei der Standortwahl. Dies ist bemerkenswert, denn es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. So fällt in Liechtenstein etwa für gemeinnützige Stiftungen keine Ertragssteuer an; Zuwendungen an Begünstigte sind steuerfrei. Auch der Gründungsaufwand ist beispielsweise in Liechtenstein deutlich geringer, die Kosten für den laufenden Betrieb können dafür etwas höher ausfallen.

Studie bestätigt Stiftungsstandort Liechtenstein

Die guten Rahmenbedingungen des Fürstentums als Stiftungsstandort widerspiegeln sich in den Studienergebnissen bzw. den Anforderungen der Befragten. So lässt das liberale Stiftungsrecht dem Stifterwillen viel Spielraum bei der Ausgestaltung einer Stiftung. Der Finanzplatz Liechtenstein mit seiner hohen Expertise und jahrzehntelangen Erfahrung in der Vermögensverwaltung vermag zudem die Bedürfnisse der Stifter*innen dahingehend bestens abzudecken. Da die Nähe zum eigenen Wohnsitz bei den Befragten als wichtiges Kriterium genannt wurde, ist Liechtenstein dank seiner zentralen Lage im Herzen des DACH-Raumes eine gute Alternative für seine Nachbarn. Nicht zuletzt punktet das Land mit der für Stiftungen essenziellen Rechtssicherheit, wirtschaftlicher sowie politischer Stabilität, dem Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum, dem stabilen Schweizer Franken als Landeswährung sowie der Übernahme von EU-Standards als EWR-Mitglied.

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