Die PCC- Stiftung für kleinere gemeinnützige Vermögenswidmungen

Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung beginnt beim Wunsch einer Stifterin oder eines Stifters, das Vermögen einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zu widmen. Vielfach basiert diese gemeinnützige Intention auf den eigenen Erfahrungen im Leben und umfasst eine Vielfalt von Möglichkeiten wie beispielsweise in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt und Kultur. Die Umsetzung dieser gemeinnützigen Idee bedingt im folgenden organisatorische Massnahmen wie die Erarbeitung von Statuten und Reglementen. Gerade bei kleineren und mittleren gemeinnützigen Vermögenswidmungen stellt sich dabei die Frage, ob sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen lohnt. Denn das Aufsetzen und Betreiben einer eigenständigen gemeinnützigen Stiftung verursacht angesichts der heute bestehenden gesetzlichen Anforderungen und verbreiteten Best-Practice-Standards nicht geringe Kosten. In solchen Fällen stellt die segmentierte Verbandsperson, genannt Protected Cell Company (PCC), eine geeignete, da kostengünstige Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Einzelstiftung dar.

Alternative zur Schweizer Dachstiftung
Die Protected Cell Company (PCC) ist eine grundsätzlich für alle juristischen Personen mögliche Organisationsform, die aus zwei Komponenten besteht: einem sog. «Kern» sowie einem oder mehreren sog. «Segmenten», die organisatorisch voneinander und vom Kern getrennt sind. Bezüglich der eingangs erwähnten Problemstellung können im Rahmen einer PCC-Stiftung eigene Segmente für einzelne Vermögenswidmungen erstellt werden, die bezüglich des gemeinnützigen Zwecks, des Kapitals und der Haftung voneinander getrennt bleiben. Ihre Verwaltung erfolgt aber gemeinsam über den Kern, was sich vorteilhaft auf den administrativen Aufwand auswirkt. In der Regel wird eine gemeinnützige PCC-Stiftung durch ein spezialisiertes Treuhandunternehmen errichtet und verwaltet, wobei in der Folge für verschiedene Kunden jeweils neue Segmente dazu gegründet werden. Durch die Nutzung von Synergien entstehen für die einzelnen Kunden deutlich geringere Administrations- und Verwaltungskosten. Die PCC ist somit eine einzigartige Möglichkeit, um philanthropische Vorhaben kleineren Ausmasses unter Wahrung der notwendigen Individualität kostenoptimiert umzusetzen. Im Gegensatz zu den in der Schweiz und in Deutschland bekannten Dachstiftungen, die ebenfalls Vermögen verschiedener Stifterinnen und Stifter zusammenfassen, besteht bei PCC-Stiftungen eine echte Haftungstrennung, sowohl zwischen dem Kern und den Segmenten als auch zwischen den einzelnen Segmenten der Stiftung. Dies verschafft der liechtensteinischen PCC einen rechtlichen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zur Dachstiftungs-Lösung.

Steigende Beliebtheit dieser innovativen Form zur gemeinnützigen Vermögenswidmung
Seit der Einführung dieser neuen Organisationsform im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht im Jahr 2016 wurden in Liechtenstein bislang 25 segmentierte Verbandspersonen errichtet, wovon 5 gemeinnützige PCC-Stiftungen sind. Die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts (VLGST) darf drei dieser PCC-Stiftungen zu ihren Mitgliedern zählen. Die VLGST begrüsst und unterstützt Innovationen wie die segmentierte Verbandsperson / PCC, die mit dem Ziel geschaffen werden, die Anziehungskraft des liechtensteinischen Finanzplatzes zu fördern und die attraktiven Rahmenbedingungen, die den heutigen Stiftungssektor ausmachen, zu stärken und weiterzuentwickeln.

Dr. Thomas Zwiefelhofer, Präsident Vereinigung Liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts

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