Nachhaltigkeitsberichterstattung: Mit einer unabhängigen Prüfung zu Transparenz und Glaubwürdigkeit

Liechtenstein zeichnet sich durch seine eindrucksvolle Gebirgslandschaft und seine florierende Wirtschaft aus. Der Fokus auf die Nachhaltigkeit ist ein Teil der DNA des Fürstentums. So setzte sich die liechtensteinische Regierung für die Jahre 2021 bis 2025 das übergeordnete Ziel, Liechtenstein nachhaltig zu gestalten. Zum anderen ist auch für die Finanzmarktaufsicht das Thema Nachhaltigkeit ein Aufsichtsschwerpunkt. Die ansässigen Unternehmen setzen sich zunehmend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander und legen grossen Wert auf transparente Berichterstattung. Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet Aspekte zu Umwelt, Sozialem und der Unternehmensführung – kurz «ESG»: Environmental, Social and Governance.

Im Laufe der Jahre haben sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere im EU-Raum stets weiterentwickelt. Diese ist mittlerweile unerlässliche Praxis geworden, um das Vertrauen der Märkte zu gewinnen sowie Investor:innen, Mitarbeitende und anderen Anspruchsgruppen eine transparente nicht-finanzielle Offenlegung zu bieten. Als nicht-finanzielle Informationen werden bspw. Lohngleichheitsaspekte oder CO2-Emissionen verstanden.

EU wird Prüfpflicht einführen

Im Moment besteht noch keine Prüfpflicht der Nachhaltigkeitsberichte durch ein unabhängiges Prüfunternehmen. Allerdings unterziehen sich immer mehr Unternehmen einer freiwilligen Prüfung gewisser Kennzahlen oder Informationen. Zukünftig wird in der EU eine Prüfpflicht eingeführt werden.

Eine unabhängige Überprüfung stellt sicher, dass die ausgewiesenen Informationen vertrauenswürdig und verlässlich sind. Sie schafft Glaubwürdigkeit und erhöht die Zuverlässigkeit der Berichterstattung. Zudem bietet sie Unternehmen eine Möglichkeit, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen. Eine unabhängige Überprüfung ist somit von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Anspruchsgruppen zu stärken und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele korrekt messen und ausweisen.

Prüftiefe kann variieren

Für die Prüfung der nicht-finanziellen Informationen gibt es zwei unterschiedliche Instrumente bzw. Prüftiefen, die „begrenzte Sicherheit “ und die „angemessene Sicherheit“. Bei der „begrenzten Sicherheit“ bietet der Prüfer eine gewisse Sicherheit, macht jedoch keine positive Aussage bezüglich der Korrektheit der Informationen. Sie hilft aber dennoch, das Bewusstsein im Unternehmen zu schärfen und Lücken aufzuzeigen. Im Gegensatz dazu werden bei der angemessenen Sicherheit umfassendere Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine grössere Sicherheit in Bezug auf die Objektivität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten. Die Wahl der Prüftiefe hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere wie weit die Unternehmen in diesem Bereich ihre Prozesse etabliert haben. Momentan ist die meistgenutzte Prüftiefe auf dem Markt die „begrenzte Sicherheit“.

Eine unabhängige Prüfung hilft auch dabei, das Risiko von sogenanntem «Greenwashing» zu reduzieren. Das bedeutet, dass Unternehmen sich bspw. umweltfreundlicher darstellen, als sie es tatsächlich sind.

Durch eine unabhängige Überprüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte können Unternehmen das Vertrauen von Investoren stärken, Talente für sich gewinnen und ihre Geschäftschancen sowie Lieferantenbeziehungen verbessern. Letztendlich kann verlässliche Transparenz helfen eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt zu erzielen.

Moreno Halter, Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung

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