
MiCAR in das EWR-Abkommen übernommen
MiCAR wurde am 24.6.2025 in das EWR-Abkommen übernommen. Damit ist es in Liechtenstein direkt anwendbar und ein Passporting in die EU/EWR-Mitgliedstaaten möglich.
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte («MiCAR») ist nun auch im gesamten EWR-Raum vollständig anwendbar. Mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 20. Februar 2025 wurde die MiCAR am 24. Juni 2025 rechtskräftig in das EWR-Abkommen übernommen. Bereits seit dem 30. Dezember 2024 ist MiCAR in der EU (vollständig) anwendbar – nun gilt sie EWR-weit. Damit existiert erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs) im gesamten EWR.
Was regelt die MiCAR
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) schafft EU-/EWR-weit verbindliche Regeln insbesondere für:
- Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten
- die Zulassung und Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider – CASP) und Emittenten
- die ordnungsgemässe Geschäftsorganisation, insbesondere Governance und Risikomanagement
- Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen.
Umsetzung in Liechtenstein
Liechtenstein hat die Weichen früh gestellt: Mit dem EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) wurde die MiCAR bereits vorab in Liechtenstein umgesetzt. Das Gesetz ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Damit bestehen nun in Liechtenstein folgende Regelungen:
- Direkte Anwendbarkeit der MiCAR aufgrund des EWR-Beschlusses
- Ergänzende nationale Bestimmungen durch das EWR-MiCA-DG
- Harmonisierung und Zusammenspiel mit dem bestehenden TVTG
- Übergangsregelungen für bestehende Anbieter
MiCAR und TVTG – ein komplementäres Zusammenspiel
Die MiCAR regelt Marktzugang, Dienstleisteraufsicht und Verbraucherschutz – allerdings nur für definierte Kategorien von Kryptowerten und Dienstleistungen (bspw. EMTs, ARTs, Utility-Token und CASPs im engeren Sinn) und aus aufsichtsrechtlicher Perspektive.
Das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) hingegen definiert technologieoffen, was ein Token ist, und ordnet den Token zivil- und eigentumsrechtlich ein, schafft aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Token und Dienstleistungen, die nicht unter MiCAR fallen – z. B. NFTs, und enthält Verbraucherschutz- und Transparenzpflichten, dort wo MiCAR nicht greift.
Das Token-Container-Modell des TVTG macht es möglich, Tokens als rechtlich verbindliche Repräsentation von Rechten auszugestalten – unabhängig von der technologischen Umsetzung.
Fazit
Während die MiCAR die europaweite Einheitlichkeit für bestimmte Kryptowerte aus finanzmarktrechtlicher Perspektive schafft, sorgt das TVTG dafür, dass alle tokenisierten Rechtspositionen – ob unter MiCAR fallend oder nicht – rechtlich abgesichert und reguliert sind. Kurz gesagt: MiCAR reguliert das «Was darf man tun?», TVTG beantwortet: «Was ist ein Token überhaupt?»
Relevanz für Unternehmen
Die Anwendbarkeit der MiCAR im EWR bringt:
- Mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz für Anbieter und Investoren
- Marktzugang durch Zulassung und Passporting im gesamten EWR
- Einheitliche Anforderungen an Whitepaper, Eigenmittel, Sorgfaltspflichten
- Höheres Vertrauen bei Investoren und Institutionen sowie
- Für Liechtenstein kombinierte Standortvorteile: Zugang zum gesamten EWR-Raum plus zivilrechtliche Absicherung durch das TVTG
Weitere Informationen erteilt die Stabstelle für Digitale Innovation (SDI).