MiCA und das Liechtensteiner TVTG: DAS Paket?
Das «Token-Gesetz» ist viel mehr als «nur» eine Regulierung von Kryptowährungen, Kryptobörsen oder Initial Coin Offerings.
Mit MiCA schafft die EU einen harmonisierten Rechtsrahmen für Kryptowerte. Als EWR-Mitglied profitiert Liechtenstein vom uneingeschränkten EU-Passporting und dank des TVTG von einer attraktiven Übergangsregelung.
Das Token-Gesetz als Pionierleistung
Liechtenstein hat als weltweit erstes Land eine umfassende Regulierung der Blockchain eingeführt, um die rechtssichere Entwicklung dieser Zukunftstechnologie zu fördern. Das «Token-Gesetz» ist jedoch viel mehr als «nur» eine Regulierung von Kryptowährungen, Kryptobörsen oder Initial Coin Offerings. Es bildet vielmehr eine Grundlage für die Nutzung der Blockchain in der gesamten Finanz- und Realwirtschaft (sogenannte Token-Ökonomie) und ermöglicht beispielsweise die direkte Tokenisierung von allen realen Vermögenswerten und Rechten (wie Lizenz- oder Nutzungsrechte). Ein Beispiel für diese Art von Tokenisierung hat die Liechtensteiner VP Bank umgesetzt und Kunstwerke und Uhren direkt, das heisst ohne Special Purpose Vehicle (SPV), tokenisiert.
MiCAR schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen
In der Zwischenzeit hat die EU mit dem Digital Finance Package ein umfassendes Regulierungspaket geschnürt, das unter anderem die «Markets in Crypto-Assets»-Verordnung (MiCAR) und die «DLT-MTF»-Regulierung enthält. Beide Regulierungen sind Meilensteine für die Nutzung von Blockchain im Finanzmarkt. Erstmals wird einer der grössten Märkte der Welt einen einheitlichen Rechtsrahmen bieten, der gleichermassen Anleger in Kryptowerte schützt und Unternehmen ein Passporting aus jedem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglicht. Reguliert werden nicht nur Security Token, sondern auch verschiedene Arten von Stable Coins (E-Geld und Asset Referenced Token), sowie übrige fungible Kryptowerte. Die Architektur von MiCAR und die weiteren Inhalte des Digital Finance Package sind kompatibel mit dem Token-Gesetz und fügen sich optimal in die Regulierungslandschaft in Liechtenstein ein.
Unternehmen aus Liechtenstein profitieren vom EU-Passporting
Über den EWR profitieren in Liechtenstein ansässige Unternehmen vom EU-Passporting im Finanzmarkt und haben einen uneingeschränkten Zugang zum europäischen Markt. Insbesondere für Schweizer Firmen ist Liechtenstein dank der Nähe und der vielseitigen Verbindungen oft der ideale Brückenkopf für den Zugang zum EWR. Als attraktiver Wirtschaftsstandort hat Liechtenstein jedoch sehr viel mehr zu bieten. Neben der stabilen Rechts-, Sozial-, und Wirtschaftsordnung sowie einem hohen Mass an politischer Kontinuität stechen insbesondere das Zivilrecht für Token und die liberale Regulierung von digitalen Wertpapieren hervor, da MiCAR keine zivilrechtlichen Regelungen umfasst. Trotz MiCAR hängen also die Möglichkeiten zur Nutzung der Blockchain-Technologie in einem Land von den übrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Mit dem TVTG hat Liechtenstein hier eine der attraktivsten Regulierungen anzubieten.
Übergangsregeln für MiCAR
Die Publikation von MiCAR im Amtsblatt der Europäischen Union ist für das zweite Quartal 2023 vorgesehen. Danach startet für Stable-Coin-Emittenten eine 12-monatige und für die Crypto-Assets Service Provider (CASP)-Regulierung eine 18-monatige Übergangsfrist mit einer Übergangsregel für bereits regulierte Unternehmen. Wer vor Ablauf dieser Übergangsfrist in einem Mitgliedsstaat mit einer analogen Regulierung registriert ist, kann über ein vereinfachtes Verfahren eine MiCA-Lizenz erhalten und vom Passporting profitieren. Dank des Token-Gesetzes hat Liechtenstein eine umfassende Regulierung von verschiedenen «CASP» bereits in Kraft, so dass die in Liechtenstein registrierten Unternehmen von der attraktiven Übergangsregelung profitieren könnten.
MiCAR steht für Innovationsförderung und Anlegerschutz
Mit MiCAR hat die Blockchain-Technologie in Europa definitiv ihren Weg in den etablierten Finanzmarkt gefunden. Die grenzüberschreitende Rechtssicherheit in Europa wird dazu beitragen, dass die verschiedenen regulierten Anwendungen, von Security Token-Handelsplattformen und Kryptobörsen bis zu Stable Coins sich positiv entwickeln und in den Mainstream aufgenommen werden können. Die EU hat mit MiCAR klargemacht, wie sie sich den digitalen Finanzsektor nach europäischer Prägung vorstellt: Sie will Innovation fördern und gleichzeitig den Anlegerschutz hochhalten.
Dr. Clara Guerra und Dr. Thomas Dünser, Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung