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Liechtenstein und Montenegro paraphieren DBA

Die liechtensteinische Steuerverwaltung hat ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen mit Montenegro paraphiert.

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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen werden durch das DBA die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduziert.

Das DBA stellt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds klar. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard.

Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.