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Finanzplatz Liechtenstein – Denken in Generationen

Der Finanzplatz Liechtenstein gilt seit jeher dank sicherer. attraktiver Rahmenbedingungen als sicherer Hafen für Vermögen.

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In den letzten Jahren wurde ein Bündel an Massnahmen und gesetzlichen Regelungen getroffen, um letzte Zweifel und Vorurteile gegen den Finanzplatz auszuräumen, wie der Präsident des Vereins Liechtenstein Finance, Prinz Michael von und zu Liechtenstein, im Börsen-Kurier Gespräch erläutert.

Welches Bild kann der Finanzplatz Liechtenstein in Ihren Augen vermitteln?
Der Finanzplatz Liechtenstein steht für eine stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung. Das Fürstentum kann auf eine bereits 25-jährige Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum zurückblicken. Die Finanzplatzregulierung orientiert sich an den Regulierungsvorgaben der Europäischen Union, es gelten die Mifid-Regelungen. Der Finanzplatz verfügt über eine international anerkannte Finanzmarktaufsicht. Dementsprechend gelten die europäischen Standards der Steuerkooperationen. Weiters bestehen Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen mit 54 Staaten.

Ok, notorische Steuerhinterzieher werden jetzt enttäuscht sein. Aber im Ernst: wodurch, denken Sie, zeichnet sich der Finanzplatz Liechtenstein aus? Wo liegt seine USP?
Wir agieren unter der Prämisse der langfristigen «Wealth Preservation». Wir fokussieren auf den langfristigen und auch generationenübergreifenden Vermögenserhalt. Mit «wir» meine ich die Banken, Treuhänder, Vermögensverwalter, Fondsanbieter, Versicherungen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und auch die Vereinigung gemeinnütziger Stiftungen und Trusts des liechtensteinischen Finanzplatzes.

Bleiben wir beim Thema «Wealth Preservation». Wer sind hier die Kunden, und wo liegen die Risiken und Gefahren für deren Vermögen?
Die Kunden sind unterschiedlich und reichen beispielweise von Unternehmen im Familienbesitz bis zu klassischer Vermögensverwaltung. Die liechtensteinische Stiftung ist ein bedeutendes Rechtsinstrument in der Wealth Preservation, also im langfristigen und zweckgebundenen Erhalt von Vermögen. Die  Gefahren zeigen sich für alle Vermögen gleich: wir unterscheiden hier zwischen inneren und äußeren Risiken. Letztere sind beispielsweise durch die Wirtschaftslage bedingt, also etwa durch Konjunktur oder Inflation. Diese Art von Risiken gilt natürlich für alle Assetklassen. Die inneren Risiken jedoch gehen vom Menschen aus. Denken Sie etwa daran, wie viele Erben eines stattlichen Vermögens in der Vergangenheit ihr Erbe vernichtet haben – sei es aus Unfähigkeit, mangelndem Fachwissen oder aus Konsumlust.

Solche Erben sollte man vor sich selbst schützen…
Mit einer vorausschauenden Vermögensstrukturierung und einer umsichtigen Erbfolgeplanung kann Vermögen vor solchen Verlusten bewahrt werden. Mit Rechtsinstrumenten wie beispielsweise der Stiftung kann dies adäquat umgesetzt und langfristig sichergestellt werden. Dazu gilt es, den Stifterwillen und die langfristigen Ziele konkret zu bestimmen, was mit einer umfassenden Analyse der Vermögenssituation einhergeht. Daraus  ergibt sich dann ein klar definierter Stiftungszweck. Und um etwaige Interessenskonflikte zu vermeiden, können zusätzliche Aufsichtspersonen bestimmt werden – etwa in Form eines Beirates. Das ist insbesondere dann ratsam, wenn Unternehmensanteile in eine Stiftung eingebracht werden. Dies ist ein langfristiges Familienziel, und der Beitrag ist ein Bindeglied zur Familie. Ich möchte es überhaupt so subsummieren: Kunden geht es nicht darum, Steuern zu sparen, sondern darum, ein Vermögen zweckgebunden einzusetzen und dementsprechend langfristig verwaltet und erhalten zu wissen.

Gibt es hier beim in eine Stiftung einzubringenden Vermögen Untergrenzen?
In der Theorie liegt sie bei 30.000 CHF. Aber das Ganze muss natürlich in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Von daher kann man nicht einen pauschalen Betrag nennen.

Es muss ja nicht gleich eine Stiftung sein. Es gibt ja auch andere Formen der Vermögensverwaltung, beispielsweise Trusts oder Anstalten.
Dies sind unter anderem weitere Rechtsformen, die vielfach durch Treuhänder verwaltet werden. Der Finanzplatz insgesamt verfügt über eine Jahrzehnte lange Erfahrung  und Expertise in grenzüberschreitenden und nachhaltigen Vermögensdienstleistungen, die weit über das bloße «Verwalten» von Vermögen hinausgehen. Der Treuhänder agiert als Berater und Generalunternehmer im Bereich der Vermögensstrukturierung und  anschliessenden zweckgebundenen Verwaltung solcher Strukturen.

Können Sie schätzen, von wie vielen Kunden dies angenommen wird?
Ja, natürlich. Die Liechtensteiner Treuhandgesellschaften betreuen knapp 35.000 Gesellschaften wie beispielsweise Stiftungen, Anstalten, Trusts und Aktiengesellschaften. Und im Jahr 2018 haben beispielsweise 340 Liechtensteinische Stiftungen gemäss einer Umfrage 190 Millionen Franken an wohltätige Projekte und Institutionen ausgeschüttet, um eine Zahl aus dem gemeinnützigen Stiftungsbereich zu nennen. Wenn Sie zu einer Liechtensteiner Privatbank gehen, benötigen Sie natürlich keinen Treuhänder. Das Depot wird dann direkt von der Bank verwaltet.

Die unvermeidliche Frage: zeigt die Covid-19 Pandemie Einfluss auf den Finanzplatz?
Grundsätzlich kann ich dazu bemerken, dass sich der Finanzplatz gerade in Zeiten globaler Finanzkrisen und steigender Staatsschulden schon immer besonders als verlässlicher Partner bewiesen hat. Auch in der Covid-19 Pandemie zeigt sich, dass der Finanzplatz solide aufgestellt ist. Hier helfen die soliden Staatfinanzen, was sich im konstanten AAA-Rating niederschlägt.

Das Interview führte Tibor Pásztory.