Finanzmarktaufsicht: Geschäftsbericht 2025
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein veröffentlicht ihren Geschäftsbericht und attestiert dem Finanzplatz anhaltende Stabilität.
Das Jahr 2025 war geprägt von einem anspruchsvollen makroökonomischen Umfeld. Anhaltende geopolitische Spannungen, zunehmende protektionistische Tendenzen und eine fortschreitende Fragmentierung des Welthandels belasteten die globale wirtschaftliche Entwicklung und führten zu einer insgesamt schwachen Investitions- und Wachstumsdynamik. Dennoch zeigte sich der Finanzplatz aus makroökonomischer Sicht erneut stabil, wie die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein in ihrem Geschäftsbericht 2025 feststellt.
Aufsicht und Regulierung
In der Aufsichtstätigkeit lagen Schwerpunkte auf den IKT-Risiken und der Geldwäschereibekämpfung sowie auf der Einhaltung ausländischer Sanktionen. Daneben prägte die Weiterentwicklung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens das Berichtsjahr. Mit dem Inkrafttreten bedeutender europäischer Rechtsakte – darunter die Verordnung (EU) 2023 / 1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und das DORA-Durchführungsgesetz – wurden wichtige Grundlagen für ein weiterhin widerstandsfähiges und zukunftsfähiges Finanzsystem geschaffen.
Mit Inkrafttreten der MiCAR wurden auch neue Bewilligungskategorien geschaffen. Im Dezember 2025 erhielten die ersten Krypotowerte-Dienstleister (crypto-asset service providers; CASPs) in Liechtenstein die Berechtigung, Tätigkeiten nach der MiCAR zu erbringen. CASPs dürfen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen. Dazu zählt beispielsweise die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden. Liechtenstein gehört damit zu den 18 EWR-Staaten, die bereits Zulassungen nach der MiCAR ausgesprochen haben.
Anfang 2026 wurde auch erstmals ein Pfandbriefinstitut in Liechtenstein bewilligt. Ein Pfandbriefinstitut ist ein Institut mit eingeschränktem Geschäftskreis, das über eine Bewilligung zur Ausgabe von Pfandbriefen zum Zweck der Refinanzierung ihrer Mitglieder verfügt. Mitglieder eines Pfandbriefinstituts können nur Banken sein, die über eine Bewilligung nach dem Bankengesetz und einen Sitz in Liechtenstein verfügen. Pfandbriefe sind bewährte und wertvolle Instrumente zur stabilen und krisenresistenten Refinanzierung von Banken und stärken damit die Finanzplatzstabilität Liechtensteins. Grundlage für die Zulassung war die Schaffung des Pfandbriefgesetzes im Dezember 2024.
Unternehmen
Effizienz, ein schlanker Staat und nicht überbordende Bürokratie und Regulierung sind zentrale Faktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins. Auch die FMA ist seit langem bestrebt, bürokratische Hürden abzubauen und die Effizienz zu steigern. Angesichts eines kontinuierlich wachsenden Aufgabenportfolios sowie neuer regulatorischer Anforderungen erteilte der Aufsichtsrat im Dezember 2025 einen Projektauftrag, mit dem die FMA systematisch weiteres Optimierungs- und Vereinfachungspotenzial identifiziert. Ziel ist es, regulatorische Vorgaben, Prozesse und interne Abläufe auf Verhältnismässigkeit und Wirkungsorientierung zu überprüfen. Damit soll sowohl eine Entlastung der Beaufsichtigten als auch eine nachhaltig effiziente Aufgabenerfüllung der FMA gewährleistet werden.