Die PCC (Protected Cell Company)

Tue Gutes … auch ohne die ganz dicke Brieftasche

Liechtenstein wählt wie fast überall im Finanzwesen auch bei Stiftungen den Weg, flexibler als andere zu sein. Dazu kommen Schnelligkeit und schlanke Kostenstrukturen … und auch kleinere Vermögen werden gern gesehen.

Dieser Tage tourte Liechtenstein Finance wieder durch Österreich. Der Verein, dessen Mitglieder die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und die liechtensteinischen Finanzplatzverbände sind, hatte beispielsweise die PCC – Protected Cell Company – im Gepäck.

Auch zu diesem Thema traf sich der Börse Express mit Thomas Zwiefelhofer, Präsident der Vereinigung der gemeinnützigen Stiftungen und Trusts Liechtenstein sowie Member of the Group Board der First Advisory Gruppe, und Johanna Niegel, Vice Director – Allgemeines Treuunternehmen (ATU) und Spezialistin für gemeinnützige Stiftungen und Trusts.

Die wichtigste Einsatzmöglichkeit von PCCs ist bei gemeinnützigen Stiftungen, wo sie das bekannte Modell der Dachstiftungen in Liechtenstein abbildet. Vor allem in jenen Fällen, wo sich eine eigene Einzelstiftung mangels genügend Vermögen nicht rechnet und sich diese, der anfallenden Kosten wegen, «langfristig selbst verzehren würde», wie Zwiefelhofer sagt, macht die Errichtung eines Segments einer PCC-Stiftung als Alternative Sinn. Das ist ungefähr bei Werten von weniger als 1,5 Millionen Euro der Fall. Angesichts immer neuer gesetzlicher/regulatorischer Anforderungen – und damit Kosten – wird diese Schwelle inskünftig eher noch steigen.

Die Errichtung eines gemeinnützigen PCC-Segments ist bereits ab rund 30.000 Euro umsetzbar, macht aber erst ab Vermögen von rund 200‘000 Euro wirklich Sinn.

Die Protected Cell Company ist eine juristische Person, die aus einem Kern und einer beliebigen Anzahl eigenständiger Zellen, Segmente genannt, besteht. Als charakteristische Eigenheit sind die den einzelnen Zellen zugeordneten Vermögenswerte gesetzlich voneinander isoliert und damit geschützt. In keinem Fall haftet eine Zelle für Ansprüche Dritter gegenüber einer anderen Zelle. Zudem sind die Zellen konkursrechtlich separiert.

Das ist auch der große Unterschied zur bis dato eher üblichen Dachstiftungs-Variante. In Österreich wie auch in Deutschland und der Schweiz ist diese beispielsweise gesetzlich noch nicht normiert – es fehlt daher die Rechtssicherheit in der Abgrenzung zwischen den einzelnen gestifteten Segmenten in einer Dachstiftung, im Unterschied zu den Zellen der PCC. In Fragen von Haftungs- und Entschädigungsfragen bei einzelnen Segmenten bzw. Zellen kann das der entscheidende Unterschied sein.

Ganz allgemein versucht der Finanzplatz Liechtenstein mit möglichst großer Flexibilität (z.B. in seinem Stiftungsrecht) zu punkten. Die Freiheiten in der Ausgestaltung einer privaten oder gemeinnützigen Stiftung, auch wo und wie sich diese engagieren darf, sind deutlich flexibler als etwa in der Schweiz oder in Österreich. «Diese Freiheiten machen den Standort attraktiv», sagt Zwiefelhofer. Die liberale Ausgestaltung des Stiftungsrechts erklärt Niegel auch mit der Historie: denn direkt nach dem 1. Weltkrieg ging es für das damals von Armut gebeutelte Land darum, ausländisches Kapital anzuziehen. Was rückblickend eine Erfolgsgeschichte war.

Zu dieser Erfolgsgeschichte hinzu kommen auch Standortfaktoren wie die EWR-Mitgliedschaft, ein OECD-kompatibles Steuersystem und kurze Wege: „Die meisten Kunden können es oft nicht glauben, wie schnell die Behörden in Liechtenstein arbeiten – auch in verschiedenen Sprachen wie Deutsch, Englisch und Französisch“, sagt Zwiefelhofer. Und: „Man bekommt bei uns die qualitative Dienstleistung und Stabilität, dass nicht alle drei Jahre eine Gesetzesr eform kommt. Diese Rechts- und Planungssicherheit ist für Kunden sehr wichtig, sowohl in der Rechtsetzung als auch der Rechtsprechung.“

PCCs eignen sich nicht nur für gemeinnützige Stiftungszwecke. Weitere Einsatzgebiete sind: Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) – Verwertung von Urheberrechten, Patenten, Marken, Mustern oder Modellen – Einlagensicherungs- und Anlegerschutzsysteme nach Maßgabe anwendbarer EWR-Rechtsvorschriften.

Die Möglichkeit von PCCs gibt es seit rund sechs Jahren in Liechtenstein. Knapp 50 wurden bisher gegründet, mehr als die Hälfte davon entfällt auf den Bereich gemeinnützige Stiftungen. Da hilft vielleicht auch die Möglichkeit, dass Stifter:innen ihr Segment mit dem eigenen Namen etikettieren können, obwohl das Vermögen für eine herkömmliche gemeinnützige Stiftung eigentlich zu klein wäre.

Bleibt die Frage, wem bzw. was die gemeinnützigen Gelder zugutekommen? Niegel sieht hier in den vergangenen Jahren einen klaren Trend «in Richtung Nachhaltigkeit. Sowohl beim Vermögenszweck wie auch der Vermögensverwaltung» – als eigentlich überraschend hoch wird auch die Beliebtheit des Themas Natur- und insbesondere Tierschutz gesehen.

Zwiefelhofer und Niegel haben auch keinen Zweifel daran, dass der Finanzplatz Liechtenstein künftig eher mehr als weniger Zulauf haben wird. Im Gegensatz zum EWR-Mitglied Liechtenstein stehen klassische «Steueroasen» vor immer grösseren Hürden, womit deren bisheriger Kostenvorteil abgegraben wird. Gerade in diesen «Steueroasen» gibt es zudem oft noch keine entsprechende IT-Infrastruktur, um die modernen Überwachungs- und Geldwäschevorschriften überhaupt bewältigen zu können. «Das Standortwettbewerbsthema geht für uns durch die Regulierung eigentlich in die richtige Richtung», sagt Zwiefelhofer.

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