Der Finanzsektor wird nachhaltig

Europa möchte der weltweite Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit werden. Der Finanzsektor soll dabei eine Schlüsselrolle für ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes Wirtschaften spielen. Eine neue Regulierung in Europa stellt daher die Aspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) in den Mittelpunkt des Finanzsystems. Liechtenstein als EWR-Mitglied wird diese neue Regulierung ebenfalls umsetzen.

Den Auftakt und Rahmen für die eigentlichen gesetzgeberischen Massnahmen bildete schon im Mai 2018 das Sustainable Finance Package der Europäischen Kommission. Die darin enthaltenen Verordnungen sind im Herbst 2019 verabschiedet worden.

Vor kurzem, am 10. März 2021, ist ein wichtiger Baustein dieser neuen Regeln, die Offenlegungsverordnung zur Anwendung gekommen. Der Start ist aber noch etwas holprig. Wenn es um das Thema Nachhaltigkeit geht, drückt die Kommission so sehr aufs Tempo, dass nicht einmal die europäischen Behörden Schritt halten können. So wurden die konkreten Vorgaben zur Umsetzung dieser Offenlegungsverordnung, die sogenannten Regulatory Technical Standards, nicht rechtzeitig fertig. In der Folge kam es am 10. März 2021 nur zu einer Teilumsetzung bzw. zu einer groben Umsetzung. Völlig umgesetzt wird die Verordnung dann ab 1. Januar 2022.

Was ändert sich bei Fonds?
Anleger können teilweise bereits jetzt, spätestens ab nächstem Jahr, bei jedem Fonds nachlesen, ob seine Investments nachhaltig sind und welche Nachhaltigkeitsrisiken negative Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben können. Übrigens muss auch die Fondsgesellschaft diese Informationen für das Unternehmen auf der Homepage offenlegen. Ebenso muss die Vergütungspolitik des Unternehmens so angepasst werden, dass für die Entscheidungsträger die richtigen Anreize geschaffen werden, um eine nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten.

Apropos nachhaltige Investments: Welche Anlagen können als nachhaltig bewertet werden? Das regelt die EU-Taxonomie Verordnung, die in zwei Schritten, jeweils ab Beginn der Jahre 2022 und 2023 zur Anwendung kommt. Sie enthält Kriterien, um die Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten und von Finanzprodukten messbar zu machen. Das ist auf den zweiten Blick gar kein so einfaches Thema. Denn welches Investment ist in Bezug auf Nachhaltigkeit besser? Eine Investition in ein Unternehmen, das schon sehr nachhaltig arbeitet oder in ein Unternehmen, das gar nicht nachhaltig ist, aber Investoren sucht, um das Unternehmen nachhaltig zu machen? Die EU-Taxonomie honoriert auf jeden Fall beide Aspekte und unterstützt somit auch den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Die liechtensteinische Fondsbranche ist auf einem guten Weg
Zu erwähnen ist noch, dass Liechtenstein bereits 2016 eine Analyse der mehrheitlich konventionellen heimischen Aktienfonds zu den ESG-Kriterien durchgeführt hat. Sie zeigte, dass überdurchschnittlich viele Fonds Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, auch wenn sie kein Nachhaltigkeitslabel tragen.

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