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Worin besteht der Unterschied zwischen einem liechtensteinischen Trust und einer liechtensteinischen Stiftung?

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Liechtenstein führte mit Inkraftsetzung des PGR im Jahre 1926 sowohl die Stiftung, als auch die Treuhänderschaft, den Trust ein. Die Stiftung stammt aus dem zivilen Rechtskreis, der Trust hingegen aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Trust wie eine Stiftung funktioniert. Ein grosser Unterschied ist allerdings, dass ein Trust im Gegensatz zu einer Stiftung keine juristische Person ist. Bei einem Trust überträgt der Treugeber (Settlor) einem Treuhänder bewegliches oder unbewegliches Vermögen mit der Verpflichtung , dieses als sogenanntes Treugut im eigenen Namen und als Eigentümer desselben zu Gunsten eines oder mehrerer Dritter, der Begünstigten zu verwalten und den Begünstigten gemäss der Bestimmungen der Treuhandurkunde Ausschüttungen zukommen zu lassen. Es können natürliche als auch juristische Personen Treuhänder sein. Im Unterschied zum angelsächsischen Recht ist eine Treuhänderschaft in Liechtenstein nicht zeitlich begrenzt, sondern kann auf unbegrenzte Zeit errichtet werden. Im Unterschied dazu wird eine Stiftung wird von einem Stifter geründet, der ihren Zweck und die Begünstigten bestimmt und ihr Vermögen widmet. Das dadurch geschaffene Zweckvermögen wird in Form der Stiftung zu einer juristischen Person und somit verselbständigt.
Das bedeutet, dass die Stiftung als juristische Person Eigentümerin des gewidmeten Vermögens wird.
Der liechtensteinische Finanzplatz bietet unterschiedliche Stiftungs- und Trusttypen, mit denen sich familiäre oder andere privatnützige Zwecke, gemeinnützige Zwecke oder auch gemischte Zwecke (Kombination von privatnützigen und gemeinnützigen Zwecken umsetzen lassen.

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