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Wie stellt Liechtenstein die Übernahme der EU-Digitalisierungsrechtsakte sicher?

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Seit dem 1. Januar 2022 ist die Stabsstelle für Digitale Innovation für die Übernahme der europäischen Digitalisierungsrechtsakten zuständig. Dazu verfolgt sie die relevanten Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene, vertritt Liechtenstein in den entsprechenden EFTA- und EU-Gremien und koordiniert die nationale Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Amtsstellen.

Ziel ist es, neue europäische Vorgaben frühzeitig einzuordnen und ihre Umsetzung effizient, kohärent und möglichst praxisnah zu gestalten.

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