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Mehr InformationenWie funktioniert eine Stiftung in Liechtenstein?
Eine Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen, welches als Verbandsperson (juristische Person) durch die einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Der Stifter widmet das bestimmt bezeichnete Stiftungsvermögen und legt den unmittelbar nach aussen gerichteten, bestimmt bezeichneten Stiftungszweck sowie die Begünstigten fest. Die Stiftungszwecke werden unterteilt in gemeinnützige oder privatnützige Zwecke. Die Zweckbestimmung muss zwingend in der Stiftungsurkunde enthalten sein. Das Verwaltungsorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat.