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Mehr InformationenMit bestem Dank an das Team des Kunstraum Engländerbau, Vaduz und Künstlerin Ursula Wolf vom Atelier 56
Wie funktioniert eine Stiftung in Liechtenstein?
Eine Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen, das als Verbandsperson (juristische Person) durch die einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Der Stifter widmet das bestimmt bezeichnete Stiftungsvermögen und legt den unmittelbar nach aussen gerichteten, bestimmt bezeichneten Stiftungszweck sowie die Begünstigten fest.
Die Stiftungszwecke können gemeinnütziger oder privatnütziger Natur sein. Die Zweckbestimmung muss zwingend in der Stiftungsurkunde enthalten sein. Das Verwaltungsorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat.
 
					