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Welche Zwecke kann eine Stiftung haben?

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Eine liechtensteinische Stiftung ist ein flexibles Rechtsinstrument, das für eine Vielzahl von Zwecken genutzt werden kann und wird im Fürstentum Liechtenstein durch das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) geregelt.

Eine liechtensteinische Stiftung kann private Zwecke (z. B. Vermögensverwaltung, Erbschaftsplanung, Unterstützung von Familienmitgliedern), gemeinnützige Zwecke (z. B. Bildung, Kultur, Wissenschaft, Wohltätigkeit) oder unternehmensbezogene Zwecke (z. B. Unternehmensbeteiligungen, Fortführung von Unternehmen) verfolgen. Sie kann auch gemischte Zwecke kombinieren.

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Dr. Johanna Niegel

Stiftungsexpertin Liechtenstein und Dozentin Universität Liechtenstein

Liechtensteinische Treuhandkammer
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