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Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein beachtet werden?

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Es ist besonders wichtig, dass künftige Stifter sich bewusst sind, dass Stiftungen ein Instrument der generationenübergreifenden Nachfolgeplanung sind. Durch den Widmungsakt trennt sich der Stifter von seinem vermögen, das gewidmete Vermögen ist fortan Vermögen der Stiftung und es gehört nicht mehr dem Stifter. Somit kann eine Stiftung auch kein persönliches Bankkonto des Stifters sein. Eine einmal gegründete Stiftung kann nicht beliebig abgeändert werden. Durch die Gründung der Stiftung erstarrt bzw. versteinert der Stifterwille und ist einer Abänderung nur in ganz bestimmten Fällen zugänglich. Eine Stiftungsgründung will daher gut überlegt sein. Die Stiftung ist ein grenzüberschreitendes Instrument, und es müssen auch die Jurisdiktionen, in denen der Stifter und die Begünstigten leben, mit einbezogen werden.

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