Was ist ein Referendum?
Ein Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem die Stimmberechtigten über einen vom Landtag gefassten Beschluss abstimmen können. In Liechtenstein hängt die Anzahl der benötigten Unterschriften für ein Referendum von der Art des Parlamentsbeschlusses ab. 1.000 Stimmberechtigte werden benötigt für ein Referendum gegen einfache Gesetze oder Finanzbeschlüsse, 1.500 Stimmberechtigte sind erforderlich, wenn es sich um Verfassungsänderungen oder Staatsverträge handelt. Die Unterschriften müssen innerhalb von 30 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Landtagsbeschlusses gesammelt und eingereicht werden. Ein Referendum kann auch durch Gemeinden ausgelöst werden. Hierfür sind entweder drei Gemeinden (bei Gesetzen) oder vier Gemeinden (bei Verfassung/Staatsverträgen) nötig. Der Landtag kann bestimmte Beschlüsse als dringlich erklären, wodurch das Referendumsrecht ausgeschlossen wird.