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Was hat es mit der Einlagensicherung auf sich?

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Das Bankengesetz schreibt in Art. 7 als Bewilligungsvoraussetzung vor, dass sich Banken zum Schutz der Kundengelder einem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anschliessen müssen. Dieses System bezweckt die Deckung für nicht verfügbare Einlagen oder Anlegerforderungen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs einer liechtensteinischen Bank.

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