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Welche Vorteile bringt die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz mit sich?

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Der schweizerisch-liechtensteinische Zollvertrag wurde am 29. März 1923 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1924 in Kraft. Liechtenstein und die Schweiz wurden damit zu einem einheitlichen Zoll- und Wirtschaftsraum bzw. ermöglicht freien Warenverkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein und bildet mit der Schweiz zusätzlich auch eine Währungsunion.

Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum wird auch seit dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 fortgeführt.

Der Vertrag bildet noch heute das Herzstück der engen und guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten und hat wesentlich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung Liechtensteins in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen.

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