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Welche Vorteile bringt die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz mit sich?

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Der schweizerisch-liechtensteinische Zollvertrag wurde am 29. März 1923 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1924 in Kraft. Liechtenstein und die Schweiz wurden damit zu einem einheitlichen Zoll- und Wirtschaftsraum bzw. ermöglicht freien Warenverkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz.
Die Zollunion zwischen Liechtenstein und der Schweiz ermöglicht den freien Warenverkehr, erleichtert die wirtschaftliche Integration und fördert den Zugang zu einem stabilen und prosperierenden Markt.

1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein und bildet mit der Schweiz zusätzlich auch eine Währungsunion.
Dies sorgt für Stabilität im Finanzsystem und schafft Vertrauen bei internationalen Investoren.
Liechtensteinische Banken können ihren Kunden die Vorteile der stabilen Wirtschafts- und Geldpolitik der Schweiz indirekt über die Währungsunion anbieten, was den Standort für vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger besonders attraktiv macht.

Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum wird auch seit dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 fortgeführt.

Der Vertrag bildet noch heute das Herzstück der engen und guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten und hat wesentlich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung Liechtensteins in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen.

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