Warum eine Stiftung in Liechtenstein?
Seit 1926 bietet das liberale, innovative Gesellschaftsrecht Liechtensteins den rechtssicheren Rahmen, um ein Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen und für Generationen zu erhalten. Liechtensteins Stärken wie Rechtssicherheit und Stabilität bilden dabei das Fundament für kundenorientierte Dienstleistungen. Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist durch den Grundsatz der Stifterfreiheit geprägt und räumt damit viel Gestaltungsfreiheit ein. Diese liberale Ausgestaltungsmöglichkeit macht die liechtensteinische Stiftung zu einem attraktiven Instrument für verschiedenste Zielsetzungen, erlaubt sie doch dem Stifter, seine Privatautonomie bei der Stiftungsgründung zu entfalten. Dies natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.