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Anlegerschutz: Was heisst das konkret für mein in Liechtenstein veranlagtes Geld?

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Einlagen bei Banken bis max. CHF 100’000.00 pro Kunde werden durch die Einlagensicherung gedeckt. Wertpapiere (zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden für diese von der Bank oder dem Wertpapierhandelsunternehmen verwahrt. Im Insolvenzfall können Sie daher vom Institut die Herausgabe der Finanzinstrumente verlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, soweit die Papiere nicht als Sicherheit für Forderungen (Kreditsicherheit) dienen.

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