Zugang zu drei Rechtsräumen als Chance für Finanzintermediäre
Die in Liechtenstein tätigen Rechtsanwält*innen sind damit konfrontiert, die relevanten Gesetze und Regelungen Liechtensteins, der Schweiz und der EU zu kennen.
Liechtenstein, der an die Ostschweiz angrenzende Alpenstaat, wird gerne als 27. Kanton bezeichnet. Das ist er nicht, bietet aber für schweizerische Intermediäre dank dem Zugang zu drei Märkten viele Chancen.
Souverän seit über 200 Jahren
Liechtenstein ist seit über 200 Jahren ein souveräner Staat in seinen heutigen Grenzen. Trotz seiner Kleinheit wurden die Krisen der letzten Jahrhunderte jeweils unbeschadet überstanden. Liechtenstein konnte sich damit als Hort der Stabilität im Herzen Europas etablieren. Aufgrund seines starken Finanzplatzes sowie der innovativen Industrie ist Liechtenstein heute ein relevanter Wirtschaftsplatz. Dies verdankt das Land auch mutigen aussenpolitischen Entscheiden, die Liechtenstein heute noch prägen. Zwei der wichtigsten: Der Abschluss des Zollvertrages mit der Schweiz und der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
100 Jahre tiefe Verbundenheit
Seit über 100 Jahren ist Liechtenstein über den Zollvertrag Teil des Zollgebietes der Schweiz. In zahlreichen Bereichen gelten damit die schweizerischen Regelungen auch in Liechtenstein. Ausserdem hat Liechtenstein schon seit langem den Schweizer Franken als offizielles Zahlungsmittel. Man kann somit festhalten, dass die Schweiz und Liechtenstein eine weltweit fast einmalige Einheit zweier Staaten bilden.
Europarecht als Teil der nationalen Rechtsordnung
Durch den Beitritt zum EWR veränderte sich vieles, auch in der Rechtsordnung Liechtensteins. Neu mussten europäische Regelungen übernommen werden oder wurden direkt anwendbar. Dies bedeutete viel Lern- und Lehrarbeit, eröffnete aber auch neue Perspektiven für den Wirtschaftsraum. Insbesondere die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte standen plötzlich vor einer grossen Anzahl an Regelungen, die neu in Liechtenstein galten und mit denen sie sich auseinandersetzen mussten.
Offene Märkte und Zugang zur EU
Neben dieser Herausforderung ergaben sich aus dieser Integration aber auch viele Möglichkeiten und Chancen. Durch den Marktzugang in die EU in Kombination mit dem Zollvertrag war und ist der Zugang Liechtensteins zu zwei wesentlichen Märkten gegeben: Die Europäische Union und die Schweiz. Dies eröffnet für den Finanzplatz Möglichkeiten und Chancen, welche dank des Zollvertrages auch für schweizerischen Marktteilnehmer von grossem Interesse sind.
Spezialisten in drei Rechtssystemen
Die in Liechtenstein tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind damit konfrontiert, die relevanten Gesetze und Regelungen Liechtensteins, der Schweiz und der EU zu kennen. Insbesondere das Europarecht nimmt dabei eine immer wichtigere Stellung ein. Immer mehr Sachverhalte werden durch die Europäische Union geregelt und müssen durch Liechtenstein über den EWR-Vertrag umgesetzt werden. Dabei können bei der Übernahme dieser Richtlinien in den EWR-Aquis zwar teilweise Einschränkungen geltend gemacht werden, insbesondere im Bereich der Finanzplatz-Agenden macht aber eine Übernahme meist Sinn, da im Gegenzug die liechtensteinischen Produkte in der gesamten EU angeboten werden können.
Chancen nutzen dank kompetenter Beratung
Trotz der vielen Vorteile des Zugangs in drei verschiedene Märkte gibt es aber auch zahlreiche Fallstricke, auf die man achten muss. Ansonsten kann der Marktzugang nach Europa rasch zu einem im schlechtesten Fall teuren Bumerang werden. Es empfiehlt sich deshalb, von Anfang an auf gute Beratung zu setzen. Dies bieten die in Liechtenstein tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wegen der grossen Tradition Liechtensteins als Finanzplatz mit internationaler Ausstrahlung weist Liechtenstein eine grosse Dichte an Expertinnen und Experten auf, die beim geplanten Markteintritt aus Liechtenstein nach Europa unterstützen und beraten können. Dank der grossen Erfahrung wird dabei auf Augenhöhe mit Finanzintermediären sowie Kundinnen und Kunden diskutiert.
Dr. Manuel Walser, Vizepräsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer