
Stiftungsstandort Liechtenstein
Eine Welt permanenter Unsicherheiten stellt die Standortdiversifikation der rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen in den Fokus.
Die Diversifikation von Vermögensstandorten in verschiedene Länder kann vorteilhaft sein. Wer an eine Familienstiftung denkt, sollte auch steuerliche, rechtliche und politische Aspekte im Blick haben.
Familienunternehmer wissen: Das Familienvermögen ist weit mehr als nur Kapital. Es symbolisiert Werte, Unternehmergeist und die Verantwortung, ein Vermächtnis für kommende Generationen zu bewahren. Heute jedoch leben wir in Zeiten beispielloser globaler Ungewissheit. Vermeintlich sichere politische Strukturen können über Nacht kollabieren, bewährte demokratische Prinzipien stehen plötzlich zur Debatte, und wirtschaftliche Stabilität erweist sich zunehmend als trügerisch. Kriege, internationale Spannungen, Handelskonflikte und globale Krisen verdeutlichen, dass Stabilität und Berechenbarkeit keine Selbstverständlichkeiten mehr sind.
Gefahr von aussen und innen
Auch die Folgen der extremen Schuldenpolitik in vielen Ländern führen zu willkürlichen Steuergesetzgebungen und regulatorischen Praktiken. Dies gefährdet ebenfalls die Rechtssicherheit und ruft nach Diversifikation.
Vermögen sind manchmal auch bedroht von innen. Erbauseinandersetzungen und Scheidungen haben zum Teil katastrophale Auswirkungen, ebenso wie Verantwortungslosigkeit, mangelndes Können oder Verschwendungssucht. Auch hier gilt es, klug vorzubeugen.
Stabilität und Zuverlässigkeit
In diesem unruhigen Umfeld erweist sich Liechtenstein als Stabilitätsanker. Zentral gelegen im Herzen Europas und ausgestattet mit dem stabilen Schweizer Franken, weist das Fürstentum seit Jahrzehnten politische und wirtschaftliche Kontinuität auf. Weiterhin zeichnen ein AAA-Länderrating, keine Staatsverschuldung, sondern sogar ein Staatsguthaben, sowie eine unabhängige, international anerkannte Gerichtsbarkeit den Standort Liechtenstein aus.
Strategischer Schutzwall
Das zentrale Instrument zur langfristigen Sicherung des Familienvermögens in Liechtenstein ist die Familienstiftung. Sie schafft ein rechtlich eigenständiges Zweckvermögen, das unabhängig von Personen agiert und daher robust gegen externe Eingriffe geschützt ist – sei es gegen Gläubigeransprüche, Pflichtteilsforderungen oder politische Risiken. Die liechtensteinische Stiftung bietet dem Stifter – im Unterschied zu vielen anderen Staaten – grosse Freiheit in ihrer Gestaltung. So lassen sich Governance-Strukturen, Nachfolgeregelungen und sogar philanthropische Initiativen individuell und flexibel festlegen. Familien erhalten dadurch eine Struktur, die auch langfristig dynamisch an wandelnde Bedürfnisse angepasst werden kann.
Diversifikation – das Gebot der Stunde
Die geopolitischen und wirtschaftlichen Realitäten unserer Zeit verdeutlichen, dass Diversifikation kein optionaler Ansatz mehr ist, sondern vielmehr eine zwingende Voraussetzung für langfristigen Erfolg und Sicherheit. Gerade Unternehmerfamilien mussten zuletzt mehrfach erleben, wie schnell sich nationale politische Rahmenbedingungen radikal verändern können – sei es durch drohende Vermögenssteuern, sich ständig wandelnde Regelungen zur Erbschaftssteuer oder unerwartete regulatorische Interventionen. Wer ausschliesslich auf nationale Lösungen setzt, riskiert, Opfer politischen Gutdünkens und kurzfristiger Entscheidungen zu werden.
Die liechtensteinische Familienstiftung vereint höchste rechtliche Flexibilität und politische Stabilität in einem zunehmend unberechenbaren globalen Umfeld. Auch kann ein guter steuerlicher Aufbau hier mehr Planbarkeit geben. Wer heute proaktiv handelt und sein Familienvermögen nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich und geografisch breit aufstellt, schützt nicht bloss seinen Kapitalbestand. Vielmehr bewahrt er die Handlungsfähigkeit und Freiheit seiner Familie für Generationen.
Mobilität künftiger Generationen
Immer häufiger bedingen berufliche und persönliche Gründe Umzüge. Bei einem Umzug ins Ausland müssen allerdings Anpassungen vorgenommen werden, die kompliziert und kostspielig sein können. Vermögen in gut aufgesetzten Stiftungen kann hier Vorteile und Vereinfachungen bringen.
Immer schwieriger wird der Umzug vermögender Personen und besonders solcher, die Firmenanteile besitzen. Viele Staaten haben eine sofort zahlbare Wegzugsbesteuerung eingeführt, bei der Firmenanteile zu einem oftmals willkürlich festgelegten Verkehrswert besteuert werden. Sogar die junge Generation – sollte diese bereits Vermögensanteile übertragen bekommen haben – kann ohne das Risiko einer Wegzugsbesteuerung nicht im Ausland studieren.
Wichtige Kriterien
Die Besteuerung allein ist allerdings gewöhnlich nicht der wesentliche Entscheidungspunkt für oder gegen einen Stiftungsstandort. Relevant sind auch die Vorgaben in den Jurisdiktionen des Stifters und der Begünstigten. Hier sind jedoch bei der Errichtung einer Stiftung Schenkungs- und Wegzugsbesteuerung zu bedenken. Ebenfalls sollte bei den Begünstigten die Einkommensteuer auf Zuwendungen beziehungsweise potentielle Gewinnzurechnungen beachtet werden.
Wer seine Zukunft sichern möchte, darf sich nicht allein auf die vermeintliche Stabilität eines einzigen Landes verlassen. Gerade in einer Welt permanenter Unsicherheiten stellt die Standortdiversifikation der rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen keinen Luxus mehr dar, sondern eine unverzichtbare strategische Notwendigkeit.
Steuerliche Aspekte
In Liechtenstein gibt es keine Erbersatzsteuer für Familienstiftungen. Das Familienvermögen bleibt somit von regelmässigen Substanzsteuern verschont und kann ungehindert langfristig wachsen. Zudem wurden in Liechtenstein auch die Erbschafts- und Schenkungsteuern vollständig abgeschafft. Die laufende Besteuerung der Stiftung fällt in Liechtenstein moderat aus. Der steuerbare Ertrag der Stiftung unterliegt einer einheitlichen Körperschaftssteuer von 12,5 Prozent. Darüber hinaus existieren umfassende Steuerbefreiungen: So sind zum Beispiel Erträge und Veräusserungsgewinne aus Beteiligungen sowie ausländische Immobilienerträge von der Steuer befreit. Gleichzeitig erhebt Liechtenstein keinerlei Quellensteuern auf Ausschüttungen an Begünstigte. Zudem gewährt das liechtensteinische Steuergesetz eine zusätzliche Entlastung durch den Eigenkapitalzinsabzug: Hierbei kann ein fiktiver Zins auf das Eigenkapital der Stiftung als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Zinssatz liegt derzeit bei etwa 4 Prozent. Diese Regelung mindert die Bemessungsgrundlage und senkt die effektive Steuerlast weiter. Trotz dieser Steuervorteile handelt es sich bei der liechtensteinischen Familienstiftung um eine international anerkannte Struktur. Die liechtensteinische Steuerrechtsreform 2011 wurde gezielt so ausgestaltet, dass sie den europäischen Vorgaben entspricht, insbesondere dem EU-Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung und dem Verbot von Ringfencing.
Susan Schneider-Köder, Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer