H2A6885 schloss Vaduz 2017 FJMeier e1721746585745
⟵ Zurück

Philanthropie: Vorteil Liechtenstein

Das Bedürfnis, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, wächst zunehmend. Ein Weg hierfür kann die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung sein.

Artikel teilen

Immer mehr wohlhabende Personen engagieren sich nachhaltig für die Allgemeinheit und gründen dazu gemeinnützige Stiftungen und Trusts. Hierfür bietet Liechtenstein attraktive Rahmenbedingungen – auch für etwas kleinere Vermögen.

Erst kürzlich hat Jeff Bezos angekündigt, einen Grossteil seines Vermögens von 124 Milliarden Dollar zu spenden. Der viertreichste Mensch der Welt will damit Projekte unterstützen, welche die Klimaerwärmung bremsen oder der Polarisierung  der amerikanischen Gesellschaft entgegenwirken. Mit seiner Ankündigung ist Bezos in die Fussstapfen von Philanthropen wie Microsoft-Gründer Bill Gates oder Investorenlegende George Soros getreten. Entsprechend gross war die weltweite Aufmerksamkeit für den Amazon-Gründer. Ob Klimaschutz, Gesellschaft, Kultur oder Bildung, vermögende Personen engagieren sich weltweit für die unterschiedlichsten Themen – oftmals über Stiftungen und Trusts, die ausschliesslich für diesen Zweck gegründet werden. Den besten Standort für ein solches philanthropisches Gefäss finden sie, zumindest gemäss dem jüngsten «Global Philanthropy Environment Index 2022», unter 91 untersuchten Ländern in Liechtenstein.

Grundstein revidiertes Stiftungsrecht

Die weltweite Spitzenposition des Fürstentums kommt nicht von ungefähr. Der Grundstein wurde bereits 2009 mit dem umfassend revidierten Stiftungsrecht gelegt. Dieses gewährleistet den Stiftern einen möglichst grossen Freiraum in der Ausgestaltung der Stiftung und von deren Zweck. Gleichzeitig erfüllt es alle internationalen Standards und steuerrechtlichen Regularien. Insbesondere die im Vergleich zu anderen Ländern fehlenden geografischen Restriktionen bei der Fördertätigkeit und der Bestimmung der Begünstigten heben das Liechtensteiner Modell von seinesgleichen ab. So erstaunt es auch nicht, dass ein Grossteil der Ausschüttungen vieler gemeinnütziger Stiftungen und Trusts mit Sitz im  Fürstentum ausländischen Institutionen, Organisationen und Personen zugutekommt.

Doch nicht nur die grosse Liberalität macht den Standort im Kleinstaat über die Landesgrenzen hinaus attraktiv. Auch die kurzen Wege innerhalb der Verwaltung werden in den entsprechenden Befragungen gelobt. An kaum einem anderen Ort komme man – in mehreren Sprachen wohlgemerkt – so unkompliziert und schnell an die nötigen Informationen und qualitativ hochstehende Dienstleistungen. Grossen Anklang erhält auch das regulatorische, politische, wirtschaftliche und soziokulturelle Umfeld, das Philanthropen und ihre Stiftungen in Liechtenstein vorfinden. Dank dieser Rahmenbedingungen mit hoher Rechtssicherheit, Privatautonomie und klaren Regeln bietet das Land jene mittel- und langfristige Sicherheit, die den Philanthropen und ihren gemeinnützigen Stiftungen besonders am Herzen liegt. Eine weiteres Alleinstellungsmerkmal: Als Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dank der Zoll- und Währungsunion mit dem Grenznachbarn Schweiz ist das Land eng mit den treibenden Wirtschaftskräften auf dem alten Kontinent verbunden.

In den vergangenen Jahren ist der philanthropische Stiftungssektor in Liechtenstein entsprechend markant gewachsen, um sich zuletzt auf einem hohen Niveau zu stabilisieren. Dabei profitierte der Standort auch vom wachsenden gemeinnützigen Stiftungswesen in ganz Europa. Derzeit zählt Liechtenstein rund 1400 gemeinnützige Stiftungen und Trusts, die sich in vielen unterschiedlichen Bereichen engagieren. Dabei konnte zuletzt ein klarer Trend in Richtung Nachhaltigkeit festgestellt werden – sowohl beim Vermögenszweck als auch im Rahmen der Vermögensverwaltung.

Nicht nur für ultrareiche Stifter

Zu den bekanntesten Stiftungen aus der Region zählen die Hilti Foundation oder die Medicor Foundation. Viele Vehikel jedoch arbeiten lieber abseits der Öffentlichkeit. Begründet wird die Zurückhaltung beispielsweise mit dem ausdrücklichen Wunsch der stiftenden Philanthropen oder mit der engen Zielgruppe der Begünstigten. Genaue Angaben zu den verwalteten Vermögen der gemeinnützigen Stiftungen und ihren jährlichen Ausschüttungen lassen sich deshalb kaum erheben. Fakt ist, dass für die Errichtung einer philanthropischen Stiftung ein gewisses Vermögen vorausgesetzt wird, damit die anfallenden Kosten für die Vermögensverwaltung, unter Beachtung der regulatorischen Anforderungen, die vorhandenen Mittel über die Jahre nicht aufzehren. Branchenkenner sprechen von gegen 2 Millionen Franken.

Eine Alternative für etwas weniger gut betuchte Philanthropen bietet Liechtenstein seit sechs Jahren über die sogenannte Protected Cell Company, kurz PCC. Eine PCC kann mit jeder juristischen Person, sei es einer Stiftung, Aktiengesellschaft oder GmbH, errichtet werden. Sie besteht aus einem Kern und einer beliebigen Anzahl eigenständiger Zellen, deren Verwaltung gemeinsam erfolgt. Im Falle einer gemeinnützigen PCC-Stiftung, die mit einem Grundkapitalbetrag von 30 000  Franken oder Euro errichtet werden kann, können bereits Vermögen ab rund 200 000 Franken bzw. Euro in eine Zelle der Stiftung gewidmet werden; sie ist sozusagen die liechtensteinische Form einer Dachstiftung. In den Segmenten sind die gestifteten Gelder der verschiedenen Zustifter sorgfältig von den übrigen Zellen abgegrenzt, was im Falle eines Konkurses oder sonstiger Ansprüche Dritter gegenüber einer Stiftung von grosser Bedeutung ist. Eine Zelle haftet nicht für die andere. Ein zusätzlicher Pluspunkt für die Philanthropen: die einzelnen Segmente können die Namen der Stiftenden tragen oder deren Zweckbestimmung bezeichnen. Die neue Gesellschaftsform hat viel Zuspruch erhalten, sodass bereits rund 25 solcher PCCs gegründet wurden.
Für das Milliardenvermögen von Jeff Bezos sind PCCs wohl kein Bedürfnis. Doch den Standort Liechtenstein könnte er sich für sein philanthropisches Engagement durchaus überlegen.

Interview mit Dr. Thomas Zwiefelhofer ist Präsident der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts

Welche Vorteile bietet Liechtenstein gegenüber anderen Standorten wie beispielsweise der Schweiz im Bereich der Philanthropie?

Jeder Philanthropiestandort hat seine besonderen Stärken und Vorteile. Liechtenstein zeichnet sich vor allem durch seine grosse Rechtssicherheit, das sehr liberale und doch moderne Stiftungsrecht und die effiziente und schlanke Verwaltung aus. Ein besonderer Vorteil ist sicher das Fehlen von jeglichen Restriktionen betreffend den Standort der gemeinnützigen Destinatäre: Liechtensteins gemeinnützige Stiftungen dürfen bis zu 100 Prozent ihrer Ausschüttungen ins Ausland tätigen, ohne deshalb Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Weshalb sind diese Vorteile in der Philanthropie besonders wichtig?

Stifter möchten Sicherheit, dass ihre Wünsche, auch nach ihrem Tod, Geltung haben. Sie erwarten, dass sich die Stiftung fortlaufend für die Beachtung des Stifterwillens einsetzt. Zum zentralen Punkt «Stifterwillen» gehört auch, dass sich Stifter nicht gerne in der Zweckfestlegung für «ihre» Stiftung einschränken lassen. Liechtenstein respektiert den Stifterwillen im Rahmen der üblichen sonstigen Regulierungen wie zum Beispiel Tax Compliance oder Geldwäschereibekämpfung so weit als möglich.

Unabhängig vom Standort: Weshalb macht es für Philanthropen eigentlich besonders Sinn, über eine Stiftung oder einen Trust aktiv zu werden?

Stiftungen und Trusts basieren auf der Grundidee der Perpetuierung eines Zwecks, unabhängig von der Lebensdauer einer natürlichen Person, sei es durch die Stiftung als juristische Person, sei es durch den Trust als quasi vertragsähnliche Mandatierung eines Treuhänders. Diese gemeinnützigen Zweckvermögen können als Rechtsträger nach modernen Standards organisiert sein und über lange Zeit – in Liechtenstein sind manche gemeinnützigen Stiftungen schon fast 100 Jahre alt – ihrem vom Stifter definierten Zweck folgen. Wichtig ist dabei eine professionelle Beratung der Stifter, damit die Stiftung eine gewisse Flexibilität bewahrt, denn Zeiten können sich ändern. Die in Liechtenstein zulässige Entschädigung von Stiftungsräten von gemeinnützigen Stiftungen erleichtert es, professionelle und erfahrene Stiftungsräte für die Stiftung zu finden.

Welche Veränderungen stehen am Philanthropiestandort Liechtenstein in den kommenden Jahren an? Welche Auswirkungen erwarten Sie davon?

Im Vordergrund steht hier sicher die immer weiter zunehmende Regulierung durch internationale und europäische Institutionen, ein Trend, dem sich Liechtenstein, wie auch die Schweiz, nicht entziehen kann und sich auch nicht entziehen will. Liechtenstein wird sich aber auch in Zukunft darum bemühen, eine vernünftige Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem zeitgemässen Bedürfnis nach Transparenz zu finden. Neben der Regulierung finden aber weltweit auch spannende Entwicklungen statt, die das gemeinnützige Wirken sozusagen verstärkt in die Lebenszeit der natürlichen Personen, noch bevor sie Stifter werden, verschieben. Verantwortungseigentum, aber auch neue Trends wie B-Corps werden auch in Liechtenstein beachtet und regen zu neuen Ansätzen des philanthropischen Wirkens an. Wie immer wird Liechtenstein versuchen, sich hier mit innovativen und liechtensteinischen Lösungsansätzen als Standort anzubieten.