Liechtenstein schafft Regulierung für Staking und Lending
Aufbauend auf dem Blockchain-Gesetz reguliert Liechtenstein neu auch Staking und Lending.
Mit dem Blockchaingesetz hat Liechtenstein 2020 ein innovatives Regelwerk für die Token-Ökonomie geschaffen und sich als Vorreiter positioniert. Neu ist die Regulierung von Staking und Lending.
Zum Kundenschutz und für mehr Rechtssicherheit hat Liechtenstein im Blockchain-Gesetz (TVTG) die Dienstleisterrolle des «Tokendarlehensunternehmens» geschaffen. Mit dieser Weiterentwicklung der Regulierung möchte sich Liechtenstein weiterhin als einer der Pioniere in der Blockchain-Regulierung positionieren und – wie beim Blockchain-Gesetz – anderen Staaten und der EU-Kommission einen möglichen Regulierungsweg aufzeigen. Aus Liechtensteiner Sicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt, regulatorisch aktiv zu werden, um Risiken für Kunden und die Reputation des Standortes Liechtenstein zu reduzieren. Solange jedoch keine harmonisierte Regelung im EWR besteht, ist es aus Liechtensteiner Perspektive entscheidend, möglichst früh regulatorisch aktiv zu werden und die Risiken für die Nutzer im Hinblick auf Verlust von Kryptowerten oder den Ausfall des Dienstleisters zu reduzieren.
Der Liechtensteinische Gesetzgeber hat die Erfahrungen aus der Marktentwicklung der Blockchain-Industrie in den letzten Jahren aufgenommen und das Blockchain-Gesetz innovativ und konsequent weiterentwickelt. Für Staking und Lending ist im Liechtenstein jetzt eine Registrierung nach dem Blockchaingesetz (TVTG) Voraussetzung. Bewusst hat sich der Gesetzgeber jedoch dagegen entschieden, diese Dienstleistungen dem Bankenrecht mit seinen hohen Eigenmittelanforderungen zu unterstellen.
Was ist Staking?
«Staking» ist ein Validierungsmechanismus für Blockchains wie Ethereum, Solana und Cardano, die auf dem sogenannten «Proof of Stake» basieren. Dieser Mechanismus ist vergleichbar mit einem Sparkonto, bei dem das Geld Zinsen generiert, solange es auf dem Konto verbleibt. Staking ermöglicht es Krypto-Haltern, durch das Sperren ihrer Kryptowerte in einer speziellen Staking-Wallet Renditen zu erzielen. Der Ertrag hängt von der Menge der gestakten Kryptowerte und der Dauer ihrer Hinterlegung ab.
Das Tokendarlehensunternehmen hat folgende Zielrichtung: Zum einen sollen Staking und Lending nicht verboten, sondern im Hinblick auf eine liberale Wirtschaftsordnung prinzipiell, aber unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Zum anderen sollen Kunden einen angemessenen Schutz gegen Verlust oder bei Ausfall des Dienstleisters erhalten. Zum einen wurde berücksichtigt, dass das Regime den spezifischen Anforderungen der neuen Technologie gerecht wird. Zum anderen soll vermieden werden, dass Staking-Dienstleister Token ihrer Kunden ohne deren Kenntnis und ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergeben, um daraus eigene Erträge zu generieren.
Neue Regulierung erfreuchlich
Je nach Ausgestaltung werden beim Staking Token an eine Adresse auf der Blockchain übertragen, die mit einem Validator eines Proof-of-Stake-Systems verbunden ist. Die Token werden solange «gesperrt», bis entweder das Tokendarlehensunternehmen und/oder der Kunde die Token zurückfordern.
Die Unterstellung von Staking unter das Blockchain-Gesetz – und nicht das Bankengesetz – ist zu begrüssen, da so die damit einhergehenden Eigenmittelvorschriften eigenständig und moderat reguliert werden können.
Dr. Thomas Nägele, Präsident CCA Trustless Technologies Association