Internationale Rechtskonformität als Trumpf

Liechtenstein ist in vielen Dingen einzigartig. So haben sich zum Beispiel seit über 300 Jahren die Landesgrenzen nicht verändert – dies ist im in der Vergangenheit von Kriegen geprägten Europa aussergewöhnlich. Trotz dieser Beständigkeit hat sich Liechtenstein nicht davor gescheut, sich zu öffnen und Neues zu wagen: Die Zollunion sowie die damit verbundene offene Grenze mit der Schweiz gab es lange, bevor das Schengen-Abkommen in Europa zum freien Personenverkehr führte. Die mit den offenen Grenzen verbundenen positiven Erfahrungen trugen sicherlich auch dazu bei, dass Liechtenstein 1995 einen weiteren grossen Schritt wagte und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beitrat. Ein Entscheid, der Liechtenstein seitdem prägt.

Europakonforme Gesetzgebung

Eine Folge des Beitritts Liechtensteins zum EWR war die teilweise Übernahme der EU-Gesetzgebung. Dies führte dazu, dass zahlreiche Gesetze angepasst werden mussten. Im Gegenzug waren diese Gesetze europakonform. Damit konnten und können aus Liechtenstein heraus mit hoher Rechtsicherheit Rechtsgeschäfte in ganz Europa abgewickelt werden. Dies erleichtert den gesamten Handel und die Geschäftstätigkeit enorm, denn es müssen nicht mehr unzählige Gesetze und Verordnungen studiert werden, sondern es besteht durch die EU-Gesetzgebung ein einheitliches Grundgerüst, an das sich die einzelnen Staaten halten müssen. Gerade für ein kleines Land wie Liechtenstein bedeutet dies eine Stärkung der Rechtssicherheit und erleichterten Zugang zu den grossen europäischen Märkten.

EU und Schweiz – in Liechtenstein kein Widerspruch

Neben dem Beitritt zum EWR konnte Liechtenstein den Zollvertrag mit der Schweiz und damit die offenen Grenzen weiterhin aufrechterhalten. Dies ermöglicht neben dem Zugang in die EU auch einen freien Zugang zur Schweiz. Somit lassen sich in Liechtenstein mit hoher Rechtssicherheit und Konformität Geschäfte in der Schweiz wie auch in der gesamten EU tätigen.

Trotz dieser hervorragenden gesetzlichen Ausgangslage empfiehlt es sich bei jedem Rechtsgeschäft, frühzeitig eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beizuziehen. Diese unterstützen ihre Klientinnen und Klienten bei allen Rechtsfragen, die sich ergeben können. Die in Liechtenstein tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind für diese Herausforderungen besonders geeignet, da sie die liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung abgelegt haben. Durch diese intensive Auseinandersetzung mit dem liechtensteinischen Recht, das auch stark von der EU und der Schweiz geprägt ist, erhalten sie Expertise in den verschiedensten Rechtsgebieten und können ihre Klientinnen und Klienten optimal beraten. Das hat eine hohe Rechtssicherheit bei sämtlichen Rechtsgeschäften zur Folge, sowohl national wie auch international. Liechtenstein nutzt damit die Vorteile optimal, die sich aus dem EWR-Beitritt sowie der Zollunion mit der Schweiz ergeben, und gewährleistet einen hohen Grad an Rechtskonformität.

Dr. iur. Robert Schneider, Präsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer RAK