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Wie werden Anleger in Liechtenstein geschützt?

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Der Anlegerschutz umfasst Massnahmen, Regelungen und Gesetze, die darauf abzielen, Privatanleger und ihre Vermögenswerte vor Missbrauch, Fehlberatung und übermässigem Risiko zu schützen. 

Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein im Rahmen des Anlegerschutzes auch die EU-Regulierung MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) und UCITS (Undertakings for the collective Investment in Transferable Securities) an, welche die Transparenz bei Finanzprodukten erhöhen. Mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) erweiterte der Europäische Gesetzgeber den einheitlichen Rechtsrahmen für Wertpapierdienstleistungen in wesentlichen Bereichen. Die MiFID II-Regulierung beinhaltet u.a. ein umfassendes Massnahmenpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes.

Einlagen bei Banken bis maximal CHF 100’000.- pro Kunde werden durch die Einlagensicherung gedeckt. Wertpapiere (zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden für diese von der Bank oder dem Wertpapierhandelsunternehmen verwahrt.

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