Was bedeutet die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins für den Anleger?
Liechtenstein verfügt durch die EWR-Mitgliedschaft über einen uneingeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt und ist staatsvertraglich verpflichtet, die EU-Regulierung zu übernehmen.
Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein im Rahmen des Anlegerschutzes auch die EU-Regulierung MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) und UCITS (Undertakings for the collective Investment in Transferable Securities) an, welche die Transparenz bei Finanzprodukten erhöhen. Mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) erweiterte der Europäische Gesetzgeber den einheitlichen Rechtsrahmen für Wertpapierdienstleistungen in wesentlichen Bereichen. Die MiFID II-Regulierung beinhaltet u.a. ein umfassendes Massnahmenpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes.