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Was bedeutet der Zollvertrag Liechtensteins mit der Schweiz?

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Der schweizerisch-liechtensteinische Zollvertrag wurde am 29. März 1923 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1924 in Kraft. Liechtenstein und die Schweiz wurden damit zu einem einheitlichen Zoll- und Wirtschaftsraum.  1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein. Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum wird auch nach dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 fortgeführt. Der Vertrag bildet noch heute das Herzstück der äusserst engen und guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten und hat wesentlich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung Liechtensteins in den vergangenen Jahren beigetragen.

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