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Stärkt der Beitritt Liechtensteins zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) auch die Souveränität des Landes?

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Der Begriff der Souveränität wird heute sehr breit ausgelegt. Im Zentrum steht die Fähigkeit der Staaten, die sie betreffenden Probleme zu lösen. Da sich Herausforderungen bezüglich Themen wie Handel, Sicherheit oder Umweltschutz nur selten innerhalb der eigenen Grenzen stellen, misst sich die staatliche Souveränität nicht nur daran, ob ein Staat autonom entscheiden kann, sondern inwieweit ein Staat an den für ihn relevanten internationalen Entscheidungen mitwirken kann. Der mit der EWR-Mitgliedschaft verbundene Zugang zu den europäischen Institutionen bringt Liechtenstein internationale Anerkennung und Sichtbarkeit. Zugleich verpflichtet die EWR-Mitgliedschaft dazu, die eigenstaatliche Verwaltung auszubauen und mehr eigenes Recht zu setzen. Die EWR-Mitgliedschaft trägt so zu einem staatlichen Selbstverständnis Liechtensteins bei, welches Eigenständigkeit und Internationalisierung bestmöglich zu vereinen versucht. Der verstärkte Austausch im Rahmen des EWR bringt zudem der Wirtschaft und der Verwaltung viel Know-how.

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