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Hat Liechtenstein ein Bankgeheimnis?

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Im Jahr 2017 wurde das Bankgeheimnis in Steuerangelegenheiten aufgehoben. Im Rahmen der Anwendung internationaler Standards und des automatischen Informationsaustausches werden seither steuerrelevante Daten, jedoch keine Bankdaten, an nationale Steuerbehörden übermittelt. Eine Kooperation in Steuerfragen und der Schutz der Privatsphäre schliessen sich jedoch nicht aus.

Das Bankkundengeheimnis, genauer gesagt die vertragliche Verpflichtung einer Bank zur Geheimhaltung der persönlichen Verhältnisse des Kunden ist hingegen weiterhin im liechtensteinischen Recht verankert. Die Privatsphäre des Kunden wird zudem auch durch die allgemeinen Bestimmungen des liechtensteinischen Zivilrechts betreffend Persönlichkeitsschutz sowie durch das Datenschutzrecht geschützt.

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