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UFL: Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof

In Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer veranstaltet die UFL das Fachseminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof.

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Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.

Zielgruppe:
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Rechtsanwaltsanwärter/Rechtsanwaltsanwärterinnen

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