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Was bedeutet EU-Passporting?
Liechtenstein ist Mitglied des EWR und ist somit auch Teil des europäischen Binnenmarktes. Liechtensteins Finanzunternehmen können durch den Produkt- und Gesellschaftspass (EU-Passporting) in allen EU-Staaten sowie Norwegen und Island uneingeschränkt tätig werden.
Das EU-Passporting ermöglicht es Unternehmen, deren (Finanz-)Dienstleistungen in einem
Mitgliedstaat der EU oder dem EWR zugelassen sind, ohne zusätzliche Genehmigungsanforderungen
in anderen Ländern des EU/EWR-Marktes zu vertreiben.